Betreff
Aufstockung der Mittel für den Integrationsrat um 5000 Euro
- Antrag des Vorsitzenden des Integrationsrates vom 07.03.2012
Vorlage
1598/2012
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Das Konzept des Integrationsrates zur Mittelverwendung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Mittel werden um 5000 Euro / jährlich erhöht.

Der Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Der Rat hat in der Sitzung am 26.03.2012 die Aufstockung der Mittel des Integrationsrates um 5.000 € beschlossen. Gleichzeitig hat er die Aufstockung mit einem Sperrvermerk versehen und die Freigabe durch den Ausschuss Bürger und Umwelt von der Vorlage eines Konzeptes abhängig gemacht.

 

Das Konzept des Integrationsrates liegt nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt. Auf der Grundlage dieses Konzeptes ist durch den Ausschuss Bürger und Umwelt über die Aufhebung des Sperrvermerkes zu entscheiden.

 

Der Vorsitzende des Integrationsrates wird in der Sitzung anwesend sein und den Mitteleinsatz erläutern.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1598/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner,  Dez. III, Tel. 8833

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

5000 Euro

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kosten Integrationsrat

Innenauftrag: 330001060102

Sachkonto:                549900

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

5000 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Mit Aufhebung des Sperrvermerkes jährliche laufende Budgeterhöhung um 5000 Euro

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.