Betreff
Erneuerung von Beleuchtungsanlagen 2012
Vorlage
1602/2012
Aktenzeichen
661-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und der einzelnen Holzmaste wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit dem vom Rat der Stadt Leverkusen am 02.04.2001 beschlossenen Beleuchtungskonzept wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Erneuerungsprogramms jährlich Projektlisten der Politik zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Projektlisten setzen sich aus Maßnahmen zusammen, die die EVL aufgrund ihrer regelmäßig durchgeführten Standsicherheitsprüfungen als dringenden Handlungsbedarf meldet. Aufgrund der Klassifizierung der Einzelmasten im Rahmen dieser Sicherheitsprüfung und des Alters der Anlagen schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung kompletter Straßenbereiche durchzuführen.

Als Ergänzung zur Vorlage Nr. Bez. I/94/16.TA „Erneuerung von Beleuchtungsanlagen im Jahr 2007“ wurde vom Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung eine ausführliche Stellungnahme hinsichtlich der beitragsrechtlichen Abrechenbarkeit bei der Erneuerung von Beleuchtungsanlagen der Politik zur Kenntnis gegeben. In dieser Stellungnahme wurde auf die ständige Rechtsprechung des OVG Münster hingewiesen, nach der eine Erneuerung beitragspflichtig ist, wenn die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist. Als übliche Nutzungszeit wird eine Zeit von 30 Jahren anerkannt. Je länger die übliche Nutzungszeit abgelaufen ist, umso weniger konkret muss der Nachweis der Erneuerungsbedürftigkeit sein.

Die nachfolgenden Beleuchtungsanlagen haben die übliche Nutzungszeit von 30 Jahren überschritten und sind aufgrund von Verschleiß für die Erneuerung im Jahr 2012 vorgesehen.

 


Bezirk I

 

Friedrich-Bergius-Platz

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1968 besteht aus 3 Masten, davon wurde ein Mast wegen mangelnder Standsicherheit wegen Durchrostung entfernt. Zu diesem Zeitpunkt war die Standsicherheitsprüfung durch die Fa. Roch im Stadtgebiet bereits abgeschlossen, daher wurde auf eine Prüfung der übrigen 2 Maste verzichtet. Aufgrund des Alters der Anlage und des optischen Zustands der beiden Maste ist zu vermuten, dass diese in den nächsten Jahren ebenfalls abgängig sind. Somit wäre eine Einzelauswechslung von Masten unwirtschaftlich. Daher ist die Anlage zu erneuern.

Die Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m bestückt mit 80 Watt Leuchten werden ersetzt durch 3 Maste mit 5 m Lichthöhe, bestückt mit 3 LED Leuchten.

 

Die Erstellungskosten betragen 5.268,28 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.

 

 

 

Bezirk II

 

Thomas-Dehler-Straße

 

Die Beleuchtungsanlage aus dem Jahr 1974 besteht aus 6 Stahlmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m und 2 Masten mit je 2 Auslegern mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m (Mast 7 und 8). Die Prüfung durch die Fa. Roch ergab, dass 4 Maste nur noch bedingt standsicher sind. Die Anlage soll ersetzt werden durch 6 Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 5 m und 2 Maste mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m, bestückt mit den vorhandenen Leuchten.

 

Die Erstellungskosten betragen 11.647,86 Euro. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der Kosten zu tragen, da es sich hier um eine Anliegerstraße handelt.

 

 

Bezirk I, II und III

 

Durch die Fa. Roch wurde ebenfalls die Standsicherheit der Holzmaste im Stadtgebiet geprüft. Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass 35 Holzmaste nur noch bedingt standsicher sind. Der Verwaltung liegt eine Liste über die Standorte der auszuwechselnden Masten vor.

Die Kosten für die Auswechslung der Holzmaste betragen ca. 50.000 Euro. Die Auswechslung einzelner Holzmaste löst keine Betragspflicht nach § 8 KAG NW aus.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1602/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Malek, FB 66/661, Tel 406 6689

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Masten sind nur noch bedingt standsicher. Der Austausch wird durch die prüfende Fa. Roch innerhalb von 6 Monaten empfohlen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Erneuerung / Energiesparmaßnahmen Straßenbeleuchtung

AiB Nr. 96000107 Finanzstelle 66001205022007 Finanzposition 783200

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Abschreibung der Anlage erfolgt über 30 Jahre.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)