Betreff
Fällung eines Baumes an der GGS Erich-Klausener-Schule
Vorlage
1604/2012
Aktenzeichen
-01-40-1604-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der zeitnahen Fällung eines als Solitärbaum im Sinn von § 10, Abs. 1, Ziffer 2, Buchstabe e) aa) der Hauptsatzung einzustufenden Eschen-Ahorn auf dem Gelände der GGS Erich-Klausener-Schule zu.

 

gezeichnet:

Häusler

Begründung:

 

Die fachliche Begründung für die zeitnahe Notwendigkeit der Fällung ergibt sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage. Bestandteil der fachlichen Begründung ist auch eine Fotodokumentation. Die Erdarbeiten im Wurzelbereich waren zwingend erforderlich, um die Wärmedämmung an der Fassade und die Abdichtung der unter dem Geländeniveau liegenden Gebäudeteile anbringen zu können.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1604/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker, 6770..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 400 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

 

Aus Sicherheitsgründen muss der Baum zeitnah gefällt werden. Es ist daher nicht vertretbar, den Baum noch länger als bis zum Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.05.2012 stehen zu lassen. Der Baum soll am 04.05.2012 gefällt werden. Alternativ für die Einbringung als Tischvorlage käme nur eine Dringlichkeitsvorlage in Frage.