Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung III stimmt der zeitnahen Fällung eines als Solitärbaum im Sinn von § 10, Abs. 1, Ziffer 2, Buchstabe e) aa) der Hauptsatzung einzustufenden Eschen-Ahorn auf dem Gelände der GGS Erich-Klausener-Schule zu.
gezeichnet:
Häusler
Begründung:
Die fachliche Begründung für die zeitnahe Notwendigkeit der Fällung ergibt sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage. Bestandteil der fachlichen Begründung ist auch eine Fotodokumentation. Die Erdarbeiten im Wurzelbereich waren zwingend erforderlich, um die Wärmedämmung an der Fassade und die Abdichtung der unter dem Geländeniveau liegenden Gebäudeteile anbringen zu können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1604/2012 Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker, 6770..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 400 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Aus Sicherheitsgründen muss der Baum zeitnah gefällt werden. Es ist daher nicht vertretbar, den Baum noch länger als bis zum Tag nach der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.05.2012 stehen zu lassen. Der Baum soll am 04.05.2012 gefällt werden. Alternativ für die Einbringung als Tischvorlage käme nur eine Dringlichkeitsvorlage in Frage.