Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Landesregierung NRW auf, den Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln bei der Bundesregierung prioritär als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf für den 2015 neu aufzulegenden Bundesverkehrswegeplan zu beantragen und die Bundesregierung zu bitten, die relevanten Maßnahmen des Güter- und Fernverkehrs im Knoten Köln im Rahmen des Anmeldeverfahrens positiv zu begleiten.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Nahverkehr Rheinland (NVR) hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 beschlossen, die
Ausbaumaßnahmen zum Eisenbahn-Knoten Köln in den Regionalrat Köln einzubringen,
mit der Zielsetzung, dort die Aufnahme dieser landespolitisch bedeutsamen
Maßnahme über das Landesverkehrsministerium NRW in den Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) prioritär zu beantragen. Der neue BVWP soll im Jahr 2015 vom
Bundeskabinett beschlossen werden. Die
Projektanmeldungen sind für 2012/2013 vorgesehen. Es können Projekte im Bereich
Schiene, Straße und Wasserwege angemeldet werden. Zudem wurde in der
Verbandsversammlung beschlossen, einen Resolutionstext zu entwerfen und diesen
allen Kreisen und kreisfreien Städten im NVR-Gebiet zukommen zu lassen. Durch
die Resolution können und sollen die einzelnen Städte und Kreise das Vorhaben
unterstützen und mehr Nachdruck verleihen.
Der Regionalrat
Köln hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2012 (TOP 5a und 5b) mit der Thematik
beschäftigt und dem Land NRW die vorgeschlagenen Maßnahmen empfohlen.
Der NVR und die DB
Netz AG haben gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium NRW ein Gutachten in
Auftrag gegeben. Wichtigste Erkenntnis des Gutachtens ist, dass nicht eine
einzige große Baumaßnahme, sondern viele kleine zu einer Entlastung des
Eisenbahn-Knotens Köln und der umliegenden Region führen können. So besteht das
Vorhaben aus 15 verschiedenen kleinen Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Kölner
Raum liegt. Es gibt jedoch auch Maßnahmen, die bis in den Raum Aachen oder
Mönchengladbach reichen.
Der
Eisenbahn-Knoten Köln erfüllt in seiner derzeitigen infrastrukturellen
Ausstattung nicht mehr die gegenwärtigen verkehrswirtschaftlichen Anforderungen
und muss perspektivisch auf Basis der prognostizierten Verkehrsentwicklungen
auf Schiene und Straße ausgebaut werden. Schon jetzt weisen beispielsweise die
Verbindungen von Köln nach Düsseldorf und Köln nach Bonn bundesweit die
höchsten Nachfragewerte im Personennahverkehr auf, können dieser Nachfrage aber
aufgrund der mangelhaften infrastrukturellen Rahmenbedingungen nicht gerecht
werden.
Die Situation am
Knoten Köln mit all seinen Auswirkungen auf die umliegende Region ist mehr als
grenzwertig. Der Wirtschaftsstandort sieht sich zunehmend mit Behinderungen
konfrontiert und verliert an Attraktivität.
Zudem gehört der
Raum um Köln zu den wenigen in Deutschland, die auch in Zukunft demographisch
wachsen werden und in dem somit die Nachfrage stetig steigen wird. Die
gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene ist allerdings kaum noch
zu leisten.
Weitergehende
Informationen können auf den Internetseiten des NVR und der Bezirksregierung
Köln abgerufen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1608/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski, FB 61, Tel.
6123
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Resolution zum Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine