Betreff
Resolution zum Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln
Vorlage
1608/2012
Aktenzeichen
011-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Landesregierung NRW auf, den Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln bei der Bundesregierung prioritär als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf für den 2015 neu aufzulegenden Bundesverkehrswegeplan zu beantragen und die Bundesregierung zu bitten, die relevanten Maßnahmen des Güter- und Fernverkehrs im Knoten Köln im Rahmen des Anmeldeverfahrens positiv zu begleiten.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) hat in ihrer Sitzung am 22.03.2012 beschlossen, die Ausbaumaßnahmen zum Eisenbahn-Knoten Köln in den Regionalrat Köln einzubringen, mit der Zielsetzung, dort die Aufnahme dieser landespolitisch bedeutsamen Maßnahme über das Landesverkehrsministerium NRW in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) prioritär zu beantragen. Der neue BVWP soll im Jahr 2015 vom Bundeskabinett  beschlossen werden. Die Projektanmeldungen sind für 2012/2013 vorgesehen. Es können Projekte im Bereich Schiene, Straße und Wasserwege angemeldet werden. Zudem wurde in der Verbandsversammlung beschlossen, einen Resolutionstext zu entwerfen und diesen allen Kreisen und kreisfreien Städten im NVR-Gebiet zukommen zu lassen. Durch die Resolution können und sollen die einzelnen Städte und Kreise das Vorhaben unterstützen und mehr Nachdruck verleihen.

 

Der Regionalrat Köln hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2012 (TOP 5a und 5b) mit der Thematik beschäftigt und dem Land NRW die vorgeschlagenen Maßnahmen empfohlen.

 

Der NVR und die DB Netz AG haben gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium NRW ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wichtigste Erkenntnis des Gutachtens ist, dass nicht eine einzige große Baumaßnahme, sondern viele kleine zu einer Entlastung des Eisenbahn-Knotens Köln und der umliegenden Region führen können. So besteht das Vorhaben aus 15 verschiedenen kleinen Maßnahmen, deren Schwerpunkt im Kölner Raum liegt. Es gibt jedoch auch Maßnahmen, die bis in den Raum Aachen oder Mönchengladbach reichen.

 

Der Eisenbahn-Knoten Köln erfüllt in seiner derzeitigen infrastrukturellen Ausstattung nicht mehr die gegenwärtigen verkehrswirtschaftlichen Anforderungen und muss perspektivisch auf Basis der prognostizierten Verkehrsentwicklungen auf Schiene und Straße ausgebaut werden. Schon jetzt weisen beispielsweise die Verbindungen von Köln nach Düsseldorf und Köln nach Bonn bundesweit die höchsten Nachfragewerte im Personennahverkehr auf, können dieser Nachfrage aber aufgrund der mangelhaften infrastrukturellen Rahmenbedingungen nicht gerecht werden.

 

Die Situation am Knoten Köln mit all seinen Auswirkungen auf die umliegende Region ist mehr als grenzwertig. Der Wirtschaftsstandort sieht sich zunehmend mit Behinderungen konfrontiert und verliert an Attraktivität.

 

Zudem gehört der Raum um Köln zu den wenigen in Deutschland, die auch in Zukunft demographisch wachsen werden und in dem somit die Nachfrage stetig steigen wird. Die gewünschte Verlagerung von der Straße auf die Schiene ist allerdings kaum noch zu leisten.

 

Weitergehende Informationen können auf den Internetseiten des NVR und der Bezirksregierung Köln abgerufen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1608/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski, FB 61, Tel. 6123

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Resolution zum Ausbau des Eisenbahn-Knotens Köln

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine