Betreff
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehr 2012
Vorlage
1610/2012
Aktenzeichen
370-06-24-htz
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Mittel in Höhe von 915.000 € zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr werden in 2012 bei Finanzstelle 37000265012003 / Position 782600 frei gegeben.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Stein

(i. V. des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Durch Beschluss des Rates vom 22.03.10 zur Vorlage Nr. 0337/2010 wurde festgelegt, dass die Mittel zur Fahrzeugbeschaffung der Feuerwehr erst nach Freigabe durch den zuständigen Fachausschuss und/oder den Finanzausschuss zur Verfügung gestellt werden (AiB 97000008, Finanzstelle 37000265012003, Position 782600). Erst mit dieser Freigabe kann die Ausschreibung erfolgen.

 

Im Jahr 2012 müssen folgende Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr beschafft werden:

1 Stück Tanklöschfahrzeug                                      Kosten            380.000,- €

1 Stück Gerätewagen Gefahrgut                                         Kosten            400.000,- €

1 Stück Anhänger Stromgenerator                         Kosten              85.000,- €

1 Stück Kommandowagen                                                  Kosten              50.000,- €

Die Gesamtkosten für diese Beschaffungen belaufen sich auf 915.00,- €. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Beschaffungskosten sind aufgrund von Erfahrungswerten und der Marktbeobachtung geschätzt. Die tatsächlichen Kosten stehen erst nach den Auswertungen der öffentlichen Ausschreibungen fest.

 

Begründung für die einzelnen Beschaffungen:

 

Tanklöschfahrzeuge

 

Das vorhandene Tanklöschfahrzeug ist 23 Jahre alt (Baujahr 1989). Die ermittelte Gebrauchsdauer beträgt für Löschfahrzeuge 15 Jahre. Das Tanklöschfahrzeug ist bereits 9 Jahre länger im Dienst, als es die Gebrauchsdauer vorsieht.

 

Mit zunehmendem Fahrzeugalter treten vermehrt Reparaturen und Materialermüdungen auf, die Ersatzteilversorgung ist nicht mehr gesichert.

Im Einsatzfall wird das Ausrücken des Fahrzeuges und damit der taktischen Einheit verzögert, da keine Drucklufterhaltung vorhanden ist und zum Lösen der Bremse hohe Luftdrücke erreicht werden müssen. Daher muss nach dem Starten des Fahrzeuges erst der fahrzeugeigene Luftkompressor den notwendigen Druck erzeugen. Bei Fahrzeugen neuer Generation liegen diese Betriebsdrücke tiefer, wodurch die Zeit bis zum Ausrücken deutlich verkürzt werden kann.

Durch das Alter des Fahrzeuges stehen dem Fahrer und den Beifahrern keine Sicherheitsgurte zur Verfügung. Dieses ist aus Sicht des Insassenschutzes nicht mehr Stand der Technik und vor allem bei Einsatzfahrten ein sehr hohes Sicherheitsrisiko für die Besatzung. Gleichfalls fehlen an Sicherheitsausrüstung ABS und ESP. Die Atemschutzgeräte sind wegen der Lagerung im Geräteraum nicht während der Fahrt anzulegen, was zu Verzögerungen beim Einsatz führt.

 

 

Gerätewagen Gefahrgut

 

Aufgrund der industriellen Struktur und den unterschiedlichsten Verkehrswegen mit z.T. sehr hohem Verkehrsaufkommen, auf denen Gefahrgüter transportiert werden ist ein Gerätewagen Gefahrgut für den Chemiestandort Leverkusen als Sondereinsatzfahrzeug unabdingbar. (Siehe auch Einsatzstatistik TH aus Brandschutzbedarfsplan 2003 unter Punkt 4.4. Seite 37/38)

Der Gerätewagen Gefahrgut wird als Einsatzfahrzeug zum Auffangen, Abdichten, Umfüllen und Beseitigen von gefährlichen Stoffen und Gütern eingesetzt.

 

Das derzeitige Fahrzeug ist seit 19 Jahren im Betrieb (Baujahr 1993).

Mit zunehmendem Fahrzeugalter treten auch hier vermehrt Reparaturen und Materialermüdungen auf, die Ersatzteilversorgung ist jedoch nicht mehr gesichert.

Im Einsatzfall wird das Ausrücken des Fahrzeuges und damit der taktischen Einheit verzögert, da keine Drucklufterhaltung vorhanden ist und zum Lösen der Bremse hohe Luftdrücke erreicht werden müssen. Daher muss nach dem Starten des Fahrzeuges erst der fahrzeugeigene Luftkompressor den notwendigen Druck erzeugen. Bei Fahrzeugen neuer Generation liegen diese Betriebsdrücke tiefer und bei der Planung des neuen Fahrzeuges wird eine fahrzeuginterne Druckerhaltungsanlage vorgesehen, wodurch die Zeit bis zum Ausrücken deutlich verkürzt werden kann.

 

Die Beladung entspricht zudem nicht mehr dem Stand der Technik, die Transportkisten zur Lagerung weisen nach und nach Defekte auf und sind wegen veralteter Maße und der speziellen Eigenschaft einer Grundhaltbarkeit gegen chemische Stoffe nicht mehr im Handel zu bekommen. Da im alten Konzept des Fahrzeuges diese Lagerboxen als Auffangbehälter dienen sollten ist hier der Einsatzerfolg eingeschränkt.  Das Land NRW hat Landeskonzepte erstellt, damit Feuerwehren sich bei größeren Schadenslagen gegenseitig überörtlich unterstützen können. Die Ersatzbeschaffung soll sich an dem Landeskonzept „ABC-Zug NRW / ABC-Bereitschaft NRW“ orientieren, damit sich die einzelnen Fahrzeuge der Kommunen ergänzen können.

 

 

Anhänger Stromgenerator

 

Der Anhänger Stromgenerator ist seit 27 Jahren in Betrieb (Baujahr 1985). Nicht zuletzt durch mehrere Umbauten zum Erhalt der höchstmöglichen Schutzklassen nach VDE wird es immer schwieriger Ersatzteile zu ordern, um ihn betriebsbereit zu halten. Da abzusehen ist, dass auch der vorhandene Anhänger mittelfristig ausfallen wird, ist diese Neubeschaffung notwendig. Bei Ausfall des Stromerzeugers hat die Feuerwehr Leverkusen keine Möglichkeit eine größere Menge Ersatzstrom an Einsatzstellen zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin ist die Feuerwache Süd mit der Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst kompromisslos auf eine kontinuierliche Stromversorgung angewiesen. Die stationäre Netzersatzanlage, Baujahr 1973 hat trotz regelmäßigem Probelauf gelegentlich Startprobleme. Eine Einspeisung von außen ist durch eine entsprechende Vorrichtung zusätzlich realisierbar.

Bei einem großflächigen Stromausfall ist es aber nicht möglich auf Netzersatzanlagen der EVL zurück zu greifen, da die EVL diese dann selbst benötigt. Um im Notfall die Feuerwache Süd oder andere Gebäude und Einrichtungen innerhalb Leverkusens mit Ersatzstrom zu versorgen, wird eine Netzersatzanlage auf Anhänger mit einer Leistung von mindestens 150 kVA benötigt.

 

 

Kommandowagen

Der Kommandowagen LEV 2103 ist seit 12 Jahren in Betrieb (Baujahr 2000). Er hat eine Laufleistung von 100.000 Km und ist damit für einen PKW abgenutzt. Zunehmende Reparaturen (Ölverlust, Störungen der Bordelektrik -elektronik) lassen erheblichen Reparaturkosten für den weiteren Betrieb erwarten. Nur über die Sondergenehmigung für die Feuerwehr darf das Fahrzeug in Umweltzonen einfahren. Der Winter 2010/2012 hat erhebliche Probleme bei der Fahrsicherheit mit dem Heckantrieb ergeben. Das Ersatzfahrzeug wird mit Allradantrieb beschafft.

 

 

Verbleib der Altfahrzeuge

 

Nach der Ersatzbeschaffung, werden die alten Fahrzeuge über die Internetplattform Zoll-Auktion meistbietend verkauft.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1610/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Lange / Feuerwehr / 7505-340

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beschaffung von:

1 Tanklöschfahrzeug                                   380.000 €

1 Gerätewagen Gefahrgut              400.000 €

1 Anhänger Stromgenerator                        85.000 €

1 Kommandowagen                                      50.000 €

Gesamt                                                         915.000 €

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

AiB 97000008

Finanzstelle 37000265012003

Finanzposition 782600

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ausgaben von Investitionsmitteln in Höhe von 915.000 €.

Einnahmen von ca. 30.000 € für den Verkauf der Altfahrzeuge.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine Änderung der Folgekosten, da die Unterhaltungskosten der Neufahrzeuge denen der Altfahrzeuge entsprechen oder niedriger sein werden.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine