Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen
Vorlage
1621/2012
Aktenzeichen
zd-wie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann im Bereich der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen abzuschließen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Stein

 

Begründung:

 

Die vorhandene Stelle der Amtsapothekerin – 1/2 Vollzeit –  wird ab dem 01.08.2012 – im Rahmen der Altersteilzeit der Stelleninhaberin – vakant.

 

Bei den Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die von Amtsapothekerinnen bzw. Amtsapothekern wahrzunehmen sind.

 

Eine Nachfolgeregelung ist daher erforderlich.

 

Der Kreis Mettmann verliert seinen derzeitigen Kooperationspartner (Solingen) und hat angeboten, die Aufgaben für Leverkusen durch den dort beschäftigten Vollzeit-Amtsapotheker mit durchzuführen. Es handelt sich somit um eine mandatierende Aufgabenübertragung, die die Rechte und Pflichten der abgebenden Kommune unberührt lässt.

 

Auf der Basis eines Mengengerüstes wird die Kostenbeteiligung von Leverkusen auf 42 % der anfallenden Personal- und Personalnebenkosten festgeschrieben. Zusätzlich ist ein 10%iger Verwaltungsgemeinkostenzuschlag zu entrichten.

 

Im Ergebnis einer fiskalischen Betrachtung ist die Kooperation mit dem Kreis Mettmann günstiger als eine Eigenlösung und stellt somit eine wirtschaftlichere Form der Aufgabenwahrnehmung dar.

 

Als Anlage ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1621/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wielspütz/FB 50/50 14

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die vorhandene Stelle der Amtsapothekerin – 1/2 Vollzeit –   wird ab dem 01.08.2012 – im Rahmen der Altersteilzeit der Stelleninhaberin – vakant.

 

Bei den Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die von Amtsapothekerinnen bzw. Amtsapothekern wahrzunehmen sind.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN: 0705

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ca. 15.000,00 €.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Ca. 45.000,00 €.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)