Betreff
Abberufung und Neubestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern in Organen von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
1622/2012
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V.

Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW sowie §§ 3, 4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V. nachfolgendes Mitglied in die Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V.:

Frau Simone Fey-Hoffmann

 

2.         Wupperverband

2.1      Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 Abs. 6 des Wupperverbandsgesetzes folgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wupperverbandes ab:

Herrn Bürgermeister Friedrich Busch

 

2.2      Nach Beschlussfassung zu 2.1 bestellt der Rat gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW sowie § 13 Abs. 6 des Wupperverbandsgesetzes nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

Ratsherrn Ulrich Freund

 

3.         Region Köln/Bonn e.V.

Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.:

Ratsherrn Stefan Hebbel

 

4.         neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)

4.1      Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der nbso folgendes Mitglied im Aufsichtsrat der nbso ab:

Ratsherrn Karl Schweiger

 

4.2      Nach Beschlussfassung zu 4.1 bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

            § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW und § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der nbso:

 

Ratsherrn Erhard T. Schoofs

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

 

Begründung:

 

Bei den folgenden Gremien werden Neubesetzungen erforderlich, insbesondere auf Veranlassung der Fraktionen BÜRGERLISTE Leverkusen e.V., CDU und FDP:

 

Gremium

Funktion

bisher

neu

Grund

Ziffer des Beschluss-

entwurfs

Veranstaltergemein-schaft Radio Leverkusen

Mitglied

Irmgard Schenk-Zittlau

Simone Fey-Hoffmann

Wechsel zur nbso

1

Verbandsversammlung Wupperverband     

Mitglied

BM Friedrich Busch

Rh. Ulrich Freund

Schreiben FDP

2.1

2.2

 

 

 

 

 

 

Mitgliederversammlung Region Köln/Bonn

Mitglied

Bernhard Apel

Rh. Stefan Hebbel

Verstorben

Schreiben CDU

3

Aufsichtsrat nbso

Mitglied

Rh. Karl Schweiger

Rh. Erhard T. Schoofs

Schreiben Bürgerliste

4.1

4.2

 

Für den Fall des vorzeitigen Aus­scheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verblei­bende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

 

Zu 1:

Gem. §§ 62, 63 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) i. V. m.

§ 4 der Satzung des Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V. bestimmt der Rat der Stadt Leverkusen zwei Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V..

 

Da Frau Irmgard Schenk-Zittlau zur nbso gewechselt ist, soll ein neues Mitglied bestimmt werden. Durch die Bestimmung eines neuen Mitgliedes endet die Mitgliedschaft von Frau Schenk-Zittlau gem. § 9.2.1 der Satzung der Veran­staltergemeinschaft.Radio Leverkusen e.V..

Gem. § 63 Abs. 4 Satz 1 LMG NRW i. V. m. § 3.4 der Satzung der Veranstaltergemein­schaft Radio Leverkusen e.V. müssen Stellen, die mehrere Mitglieder bestimmen, zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen.

Als neues Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeis­ter oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Zu 2.:

Aufgrund der durch die FDP-Fraktion mitgeteilten Umbesetzungen ist Herr Bürgermeister Friedrich Busch als Mitglied der Verbandsversammlung des Wupperverbandes abzuberufen.

 

Zu 3.:

Herr Bernhard Apel ist am 11. März 2012 verstorben. Er war u. a. Mitglied in der Mitgliederversammlung der Region Köln/Bonn e.V.. Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW ist ein neues Mitglied in die Mitgliederversammlung der Region Köln/Bonn e.V. zu wählen.

 

Zu 4.1:

Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Mitglieder des Aufsichtsrates der nbso können gem. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsver­trages der nbso jederzeit durch Beschluss des Rates abberufen werden.

Mit Schreiben vom 17.04.2012 teilt die Fraktion BÜRGERLISTE Leverkusen e.V. eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der nbso mit. Daher ist Ratsherr Karl Schweiger aus dem Aufsichtsrat der nbso abzuberufen.

 

Zu 4.2:

Die Ersatzwahl für ein aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso für die restliche Amtsdauer des/der Abberufenen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1622/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/4062042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die letzten Rückmeldungen der Fraktionen in dieser Woche eingingen, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin von der Verwaltung fertig gestellt werden.