Beschlussentwurf:
1. Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V.
Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i.
V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW sowie §§ 3, 4 der Satzung der
Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V. nachfolgendes Mitglied in die
Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V.:
Frau Simone
Fey-Hoffmann
2. Wupperverband
2.1 Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 13 Abs. 6 des Wupperverbandsgesetzes folgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wupperverbandes ab:
Herrn
Bürgermeister Friedrich Busch
2.2 Nach Beschlussfassung zu 2.1 bestellt der Rat gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW sowie § 13 Abs. 6 des Wupperverbandsgesetzes nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:
Ratsherrn
Ulrich Freund
3. Region Köln/Bonn e.V.
Der Rat der Stadt
Leverkusen bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW
nachfolgendes Mitglied in die Mitgliederversammlung des Region Köln/Bonn e.V.:
Ratsherrn
Stefan Hebbel
4. neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
4.1 Der
Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5
des Gesellschaftsvertrages der nbso folgendes Mitglied im Aufsichtsrat der nbso
ab:
Ratsherrn Karl
Schweiger
4.2 Nach Beschlussfassung zu 4.1 bestellt der Rat der Stadt
Leverkusen gem.
§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und Abs. 2 GO NRW und §
10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso nachfolgendes Mitglied in
den Aufsichtsrat der nbso:
Ratsherrn Erhard T. Schoofs
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Bei den folgenden Gremien werden Neubesetzungen erforderlich,
insbesondere auf Veranlassung der Fraktionen BÜRGERLISTE Leverkusen e.V., CDU
und FDP:
Gremium |
Funktion |
bisher |
neu |
Grund |
Ziffer des Beschluss- entwurfs |
Veranstaltergemein-schaft Radio Leverkusen |
Mitglied |
Irmgard Schenk-Zittlau |
Simone Fey-Hoffmann |
Wechsel zur nbso |
1 |
Verbandsversammlung Wupperverband |
Mitglied |
BM Friedrich Busch |
Rh. Ulrich Freund |
Schreiben FDP |
2.1 2.2 |
|
|
|
|
|
|
Mitgliederversammlung Region Köln/Bonn |
Mitglied |
Bernhard Apel |
Rh. Stefan Hebbel |
Verstorben Schreiben CDU |
3 |
Aufsichtsrat nbso |
Mitglied |
Rh. Karl Schweiger |
Rh. Erhard T. Schoofs |
Schreiben Bürgerliste |
4.1 4.2 |
Für den Fall des
vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen
Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass
der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch
Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Zu 1:
Gem. §§ 62, 63 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) i. V. m.
§ 4 der Satzung des Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V. bestimmt der Rat der Stadt Leverkusen zwei Mitglieder der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V..
Da Frau Irmgard Schenk-Zittlau zur nbso gewechselt ist, soll ein neues Mitglied bestimmt werden. Durch die Bestimmung eines neuen Mitgliedes endet die Mitgliedschaft von Frau Schenk-Zittlau gem. § 9.2.1 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft.Radio Leverkusen e.V..
Gem. § 63 Abs. 4 Satz 1 LMG NRW i. V. m. § 3.4 der Satzung der Veranstaltergemeinschaft Radio Leverkusen e.V. müssen Stellen, die mehrere Mitglieder bestimmen, zur Hälfte dieser Mitglieder Frauen bestimmen.
Als neues Mitglied kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.
Zu 2.:
Aufgrund der durch die FDP-Fraktion mitgeteilten Umbesetzungen ist Herr Bürgermeister Friedrich Busch als Mitglied der Verbandsversammlung des Wupperverbandes abzuberufen.
Zu 3.:
Herr Bernhard Apel ist am 11. März 2012 verstorben. Er war u. a.
Mitglied in der Mitgliederversammlung der Region Köln/Bonn e.V.. Gem. § 113
Abs. 2 GO NRW ist ein neues Mitglied in die Mitgliederversammlung der Region
Köln/Bonn e.V. zu wählen.
Zu 4.1:
Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter
in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit
niederzulegen. Mitglieder des Aufsichtsrates der nbso können gem. § 10 Abs. 5
des Gesellschaftsvertrages der nbso jederzeit durch Beschluss des Rates
abberufen werden.
Mit Schreiben vom
17.04.2012 teilt die Fraktion BÜRGERLISTE Leverkusen e.V. eine Umbesetzung im
Aufsichtsrat der nbso mit. Daher ist Ratsherr Karl Schweiger aus dem
Aufsichtsrat der nbso abzuberufen.
Zu 4.2:
Die Ersatzwahl für ein aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied
erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso für die
restliche Amtsdauer des/der Abberufenen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1622/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/4062042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da die letzten Rückmeldungen der Fraktionen in dieser Woche eingingen, konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin von der Verwaltung fertig gestellt werden.