- Sanierung und Aufwertung
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung zur Sanierung und Aufwertung des Festplatzes Felderstraße/Solinger Straße und der Parkanlage Netzestraße (um den Rheindorfer See) zu. Die Mittelfreigabe wird in Höhe der Baukosten von 89.000 Euro unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel erteilt.
gezeichnet:
Häusler
Begründung:
Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Rheindorf“ wurde unter anderem auch ein Maßnahmenplan zur Sanierung und Aufwertung des Festplatzes und der Grünanlage um den Rheindorfer See erarbeitet.
Die im Maßnahmenplan und der dazugehörigen Baubeschreibung (beides Bestandteil dieser Vorlage) detailliert dargestellten Einzelmaßnahmen summieren sich aufgerundet auf einen Betrag von 89.000 €. Mit den ersten Arbeiten soll noch im 4. Quartal 2012 begonnen werden.
Der Bewilligungsbescheid über Fördermittel in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten liegt vor.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1623/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Cremer, 67, 6717
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Sanierung und Aufwertung des Festplatzes Felderstraße/Solinger Straße und der Grünanlage Netzestraße um den Rheindorfer See. Die Maßnahme soll aus freigegebenen Haushaltsmitteln finanziert werden. Förderbescheid über 90 % der förderfähigen Kosten liegt vor.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
89.000 Euro
Finanzstelle 6700 052601 1003 (Soziale Stadt –Festplatz Felderstraße-) Finanzposition 783300 (Auszahlungen Grün und Freizeit)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kalk. Abschreibungen: 5.933 € p.a.
kalk. Verzinsung: 3.003 € p.a.
Zusätzliche Personal- und Sachkosten fallen nicht an, da der Bestand und der Pflegeaufwand weitestgehend unverändert bleiben.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine