- Umgestaltende Maßnahmen in der Fußgängerzone Schlebusch
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgestaltende Maßnahmen zur Schaffung von Aufstellflächen für Veranstaltungen in der Fußgängerzone Schlebusch durchzuführen.
Leverkusen, den 23.05.2012
gezeichnet:
Gietzen Pockrand
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i.V.m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Aufgrund verschärfter Sicherheitsauflagen ist die Brandstraße in der Fußgängerzone Schlebusch neu festgelegt worden.
Hierdurch fallen benötigte Aufstellflächen für Veranstaltungen in der Fußgängerzone Schlebusch weg. In Abstimmung mit der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch ist vorgesehen, durch umgestaltende Maßnahmen in der Fußgängerzone Schlebusch Ersatzaufstellflächen zu schaffen, die auch zukünftig eine Realisierung der Veranstaltungen im bisherigen Rahmen ermöglichen.
So sollen vorhandene Pflanzbeete teilweise zurückgebaut werden, Mobiliar versetzt sowie Poller, Fahrradständer und Bänke zur Demontage auf Bodenhülse umgerüstet werden.
Die Kosten werden aus Mitteln der Straßenbauunterhaltung übernommen.
Begründung der äußersten
Dringlichkeit:
Die Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch benötigt kurzfristig Planungssicherheit für die Vorbereitung der nächsten großen Veranstaltung „Schlebuscher Wochenende“ am 15./16.09.2012.
Eine Realisierung der umgestaltenden Maßnahmen muss schnellstmöglich in die Wege geleitet werden, damit eine Umsetzung bis zum „Schlebuscher Wochenende“ gewährleistet werden kann.