Betreff
Zuschüsse an sonstige Verbände
Vorlage
1633/2012
Aktenzeichen
vt
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den in der Anlage aufgeführten Verbänden werden unter dem Vorbehalt der Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung für das Jahr 2012 Zuwendungen in der vorgeschlagenen Höhe gewährt.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Im Budgetbuch für das Jahr 2012 wurden unter Produktgruppe 0515, Produkt 051506, finanzielle Mittel für die Zuschüsse an sonstige Verbände aufgenommen. Diese sind zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es sich in den überwiegenden Fällen um Pflichtaufgaben mit Ermessen handelt, die von den Trägern für die Stadt Leverkusen wahrgenommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1633/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt/50/406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Zuschuss an sonstige Verbände dient zur Sicherstellung der laufenden Kosten. Die Verbände übernehmen Pflichtaufgaben mit Ermessen für die Kommune. Die Auszahlung erfolgt nach Freigabe durch die Bezirksregierung.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 0515, Produkt 051506

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Sachkosten in Höhe von 11.000,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Entscheidung erfolgt jeweils für ein Haushaltsjahr

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit