Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume am Werner-Heisenberg-Gymnasium und an der Gesamtschule Schlebusch
Vorlage
1637/2012
Aktenzeichen
650-mp
Art
Beschlussvorlage

 

Beschluss:                           

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Für die Beschaffung der notwendigen Ausstattungen der naturwissenschaftlichen Räume am Werner-Heisenberg-Gymnasium und an der Gesamtschule Schlebusch werden Mittel in Höhe von 524.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Leverkusen, den 29.05.12

 

gezeichnet:

Buchhorn                                      Rh. Hupperth                      Rh. Ippolito

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume (NW-Räume) am Werner-Heisenberg-Gymnasium wurde mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2008 eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 2.500.000 € gebildet. In dieser Summe war auch die Erneuerung der Ausstattung in den NW-Räumen mit berücksichtigt.

 

Die Sanierung der NW-Räume der Gesamtschule Schlebusch erfolgt parallel zur Brandschutzsanierung des Gebäudes. Die Maßnahme wurde konsumtiv geplant.

 

Bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der Ausstattung wurde dann – in Abstimmung mit der Anlagenbuchhaltung und nach dem heute vorliegenden Erkenntnisstand - festgestellt, dass Teile der Ausstattung dem investiven Haushalt zuzurechnen sind.

 

Für die Ausstattung der NW-Räume am Werner-Heisenberg-Gymnasium werden daher investive Mittel in Höhe von 418.000 € benötigt und für die Ausstattung der NW-Räume an der Gesamtschule Schlebusch, die derzeit ebenfalls saniert werden, werden investiv Mittel in Höhe von 106.000 € benötigt, so dass sich in der Summe ein außerplanmäßig bereit zu stellender Betrag von 524.000 € ergibt.

 

Die konsumtiv bei den Sachkonten 599120 – Rückstellungen – und 523107 – geplante Instandhaltung – für die Beschaffung zur Verfügung stehenden Mittel können nicht als Deckungsmittel genutzt werden, da die Veranschlagung investiv erfolgen muss.

 

Aufgrund der Mitteilung der Bezirksregierung zur Zuschussgewährung für den Ausbau der U3-Betreuung ist die Finanzierung der 3 im städtischen Haushalt etatisierten Erweiterungsbauten an den Tageseinrichtungen für Kinder an der Elbestraße, der Pregelstraße und der Oulustraße nicht sichergestellt, weil eingeplante Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 2.606.500 € nach derzeitigem Kenntnisstand ausfallen.

 

Aufgrund der fehlenden Duldungsverfügung zum Haushalt konnten für alle 3 Projekte die erforderlichen Aufträge bis zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen noch nicht erteilt werden, so dass selbst bei einer sofortigen Zusage der Landesmittel, die für das Jahr 2012 etatisierten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr in vollem Umfang kassenwirksam werden.

 

Aus diesem Grund können unter Berücksichtigung der für die Maßnahmen eingeplanten Landeszuschüsse und der bereits verausgabten Mittel aus den jeweils veranschlagten Eigenanteilen der Maßnahmen im Jahr 2012 folgende Beträge als Deckungsmittel bereitgestellt werden

 

·        Finanzstelle 65010170011062 – Erweiterung Kita Elbestraße um 3 Gruppen – in Höhe von 250.000 €,

 

·        Finanzstelle 65010170011065 – Erweiterung Kita Pregelstraße - in Höhe von 124.000 € zur Verfügung,

 

·        Finanzstelle 65030170011066 – Erweiterung Kita Oulustraße um 4 Gruppen - in Höhe von 150.000 €.

Die Erweiterung der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder ist fachlich weiterhin erforderlich, scheitert aber in der Umsetzung aktuell wie vorstehend erläutert daran, dass die zur Finanzierung erforderliche Zuwendung des Landes NRW nicht zur Verfügung steht. Sollte das Land von der jetzigen Position abrücken und die beantragte Zuwendung doch noch gewähren, erfolgt zeitgerecht die Bereitstellung der zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Finanzmittel durch die Stadt Leverkusen. Die Finanzierung der Erweiterung der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder ist dann neu zu veranschlagen.

 

Der Kostendeckungsvorschlag ist also für die Umsetzung der Baumaßnahmen der U3-Versorgung unschädlich.

 

Die Mittel für die konsumtiv zu buchenden Beschaffungen der Einrichtungsgegenstände im Festwert in Höhe von 130.000 € bei dem Werner-Heisenberg-Gymnasium und 18.500 € bei der Gesamtschule Schlebusch stehen bei den Sachkonten 599120 – Rückstellungen – und 523107 – geplante Instandhaltung – zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1637/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon…Herr Mintrop / 65 / 6580

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Außerplanmäßige Bereitstellung von 524.000 €

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Einrichtungen von 25 Jahren ergeben sich Abschreibungen in Höhe von 20.960 € jährlich. In 2012 fallen diese Kosten nur zeitanteilig an.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Ausgehend von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der Einrichtungen von 25 Jahren ergeben sich Abschreibungen in Höhe von 20.960 € jährlich.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da die Sanierung der NW-Räume in den Sommerferien erfolgen soll, ist eine Ausschreibung dringend erforderlich, um eine Aufnahme der Nutzung der NW-Räume nach den Sommerferien zu gewährleisten. Die Beschlussfassung dient dem Ziel der haushaltsrechtlich korrekten Veranschlagung.