Betreff
Straßenbenennung in den Leverkusener Stadtteilen Rheindorf und Wiesdorf
Vorlage
1638/2012
Aktenzeichen
32-13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der am Rheinufer entlang laufende Weg ausgehend von der Rheinallee

(St.-Antonius-Steg) bis zur Unterstraße / Wiesenstraße einschließlich der Anschlüsse zur Wacht am Rhein und zur Burgstraße erhält die Bezeichnung

 

Rheinuferweg

 

Die genaue Lage des Weges geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

 

Begründung:

 

Der Förderverein Schiffsbrücke e.V. sieht vor, dieses Jahr die Schiffsbrücke an der alten Wuppermündung zu eröffnen. Es ist vorgesehen, die beiden Uferseiten mit einer Schiffsbrücke zu verbinden, die im Inneren einen Gastronomiebetrieb beherbergt.

Hierfür ist es notwendig eine Hausnummer für den Gastronomiebetrieb zu vergeben. Die Zuordnung zur Rheinallee, zur Burgstraße oder zur Unterstraße ist aus Sicht des Fachbereichs Kataster und Vermessung nicht sinnvoll. Es wird daher vorgeschlagen, den Weg aufgrund der Rheinlage „Rheinuferweg“ zu benennen. Der Weg wird derzeit als Fahrrad- und Fußgängerweg genutzt und zukünftig auch für die Andienung des Gastronomiebetriebes.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1638/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gotter / FB 62 / 6220

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Benennung der Straße hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

Aufgrund der vorgesehenen Eröffnung der Schiffsbrücke im August 2012 ist es notwendig, den Weg umgehend zu benennen.