Beschlussentwurf:
1. Die GHS Görresstraße wird zum 31.07.2012 aufgelöst.
2. Die Schülerinnen und Schüler der GHS Görresstraße werden ab dem 01.08.2012 von der GHS Theodor-Wuppermann-Schule beschult.
3. Die
Genehmigung der oberen Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ist
einzuholen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Die Schulkonferenz
der GHS Görresstraße hat am 26.04.2012 die Auflösung der Schule zum
31.07.2012 beantragt. Gleichzeitig hat die GHS Theodor-Wuppermann-Schule die
Aufnahme der verbleibenden fünf Schülerklassen ab dem 01.08.2012 beantragt. Auf
die Beschlussvorlagen der Schulkonferenzen wird verwiesen.
Die GHS Görresstraße ist bereits durch Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen
vom 12.07.2010 ab 01.08.2011 auslaufend aufgelöst. Am 21.02.2011 hat der Rat
der Stadt Leverkusen die Verlagerung der GHS Görresstraße ab dem 01.08.2011 an
den Schulstandort Scharnhorststraße zur GHS Theodor-Wuppermann-Schule
beschlossen.
Im Schuljahr 2013/14 wird die GHS Görresstraße noch rund 90 Schülerinnen und Schüler in 5 Schülerklassen beschulen. Die Schule verfügt damit nicht mehr über die notwendige Größe für eine sinnvolle pädagogische Arbeit. Individuell auf die Schülerinnen und Schüler abgestimmte Neigungskurse kommen wegen zu geringer Kursgrößen nicht zustande. Daher organisieren die Schulen bereits jetzt gemeinsame Kurse in Englisch, Mathematik, WP-Unterricht, Religion, praktische Philosophie und anderen Fächern.
Durch die Auflösung der GHS Görresstraße ergeben sich eine gleichmäßigere Schülerverteilung und Verbesserungen bei den Verwaltungsabläufen. Außerdem werden zwei verschiedene Ganztagsmodelle vereinheitlicht, eine pädagogische Geschlossenheit erreicht (gleiche Regeln und gleicher Umgang mit Regelverstößen) und der Lehrereinsatz kann flexibler gehandhabt werden.
Die Bezirksregierung Köln hat ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen signalisiert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1639/2012
Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Oestreich, FB 40, 406-4011
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Im Rahmen der Verlagerung der GHS Görresstraße an den Schulstandort Scharnhorststraße wurden bereits alle Möglichkeiten genutzt, um Haushaltsmittel einzusparen. Insbesondere im Personalkostenbereich (Sekretariat) konnten ca. 31.000 € pro Jahr durch die Verlagerung erwirtschaftet werden. Vor dem Hintergrund der bereits durchgeführten Optimierungen ergeben sich durch die Auflösung der GHS Görresstraße jetzt nur noch geringfügige zusätzliche Einsparungen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe Aussage unter Punkt B.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)