- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
In
Leverkusen-Küppersteg ist für das grob umschriebene Gebiet „Alte Landstraße/Starenweg“,
das in etwa wie folgt begrenzt wird
- im Norden durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie des Mühlenweges,
- im Osten durch die östliche Begrenzungslinie der Gisbert-Cremer-Straße
und
- im Westen durch die Alte Landstraße und durch die westliche Grenze
der bestehenden gewerblichen Parzellen entlang der Alten Landstraße
ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
Buchhorn Stein
Begründung:
Der Bebauungsplan 42/67 ist im Arbeitsprogramm 2010/2011 als
prioritäres Planverfahren zum Umgang
mit dem Thema Bodenbelastungen und Planverfahren zur Rechtsbereinigung
vorgesehen, allerdings vor dem Hintergrund anderer Projekte bislang zurück
gestellt worden.
Der Bebauungsplan
ist im Hinblick auf die Umsetzung des Altlastenerlasses NRW
überarbeitungsbedürftig, weil Bodenbelastungen nicht berücksichtigt worden
sind. Die heute im Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt
Leverkusen (BAK) dargestellten Verdachtsflächen
mit Bodenbelastungen beziehen sich auf die Grünfläche, sowie Teile des
Gewerbegebietes und des Wohngebietes.
Die Neuaufstellung
eines Teilbereichs des Bebauungsplans wird notwendig aufgrund der bestehenden
Bodenbelastungen, der Nutzungsänderung der Grünfläche in Wald und aufgrund der
Erschließung bisher noch nicht aktivierter Wohnbauflächen am Kleiberweg.
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans 201/II „Alte Landstraße/Starenweg“ ist begrenzt auf die
bestehenden gewerblichen Nutzungen, das Wohngebiet und die Flächen mit
Bodenbelastungen, für die eine Kennzeichnung sowie Festsetzungen im
Bebauungsplan erforderlich sind (Fläche mit erheblich schädlichen
Bodenveränderungen mit Handlungsbedarf).
Das Gewerbegebiet
„Alte Landstraße“ aus dem Bebauungsplan 42/67 ist bisher nur teilweise
gewerblich genutzt. Die internen Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet sind
bisher nicht realisiert worden. Für den restlichen Teil des Bebauungsplans
42/67 besteht für die Zukunft gleichfalls generell Überarbeitungsbedarf.
Zwingender
Handlungsbedarf besteht aktuell allerdings nur für den Bereich des
Bebauungsplangebietes 201/II „Alte Landstraße/Starenweg“:
·
Kennzeichnung
bzw. Festsetzungen zum Umgang mit den Bodenbelastungen.
·
Änderung
der ehemaligen Deponie von Grünfläche in Wald gemäß Vorgaben des
Flächennutzungsplans.
·
Städtebauliches
Konzept für die bestehenden Wohnbauflächen gemäß B-Plan 42/67 und
Flächennutzungsplan (rückwärtige Bebauung des Staren- und Kleiberwegs).
·
Neuordnung
der öffentlichen Erschließung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1655/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Oliver Feiling / FB 61 / -6167
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im
konkreten Fall ist die Planung zur Umsetzung des Altlastenerlasses NRW
erforderlich.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung (Ratsbeschluss vom
10.05.2010) als prioritäres Projekt (Rechtsbereinigung/Bodenbelastung) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche Planung zur Verfügung. Die
erforderlichen Bodenuntersuchungen sind bereits – mit Förderung des Landes NRW-
durch den Fachbereich Umwelt durchgeführt worden.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Durch den Bebauungsplan können städtische Grundstücke, für die bereits der bestehende Bebauungsplan Baurecht geschaffen hat, aktiviert werden.