Beschlussentwurf:
- Die KGS Erich Kästner Schule wird zum 01.08.2012 aufgelöst.
- Die für das Schuljahr 2012/2013 an der KGS Erich Kästner Schule angemeldeten Kinder werden an der GGS Herzogstraße beschult.
- Die künftigen Klassen 2-4 der KGS Erich Kästner Schule werden von der GGS Herzogstraße weiter beschult. Sie verbleiben am Standort Hans-Schlehahn-Straße und beenden ihre Grundschulzeit nach dem bisherigen Konzept der Erich Kästner Schule in jahrgangsgebundenen Klassen.
- Der Schulstandort Hans-Schlehahn-Strasse wird als Teilstandort der GGS Herzogstrasse genutzt.
- Die Genehmigungen der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 (Auflösung einer Schule) und § 83 Abs. 4 (Bildung von Teilstandorten) Schulgesetz NRW ist einzuholen.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Im Schuljahr 2011/2012 werden an der KGS Erich Kästner Schule 172
Schülerinnen und Schüler beschult. Für das kommende Schuljahr wurden 30 Kinder angemeldet. Nur durch
Wiederholer der ersten Klasse wird voraussichtlich die Bildung von zwei Eingangsklassen
möglich. Nach den Schülerzahlprognosen bis zum Schuljahr 2015/2016 werden auch
zukünftig nicht mehr als ca. 30 – 32
Neuanmeldungen erwartet. Mit dieser erwarteten Zahl an Neuanmeldungen kann die
KGS Erich Kästner Schule auf Dauer nicht mehr zweizügig geführt werden.
Im Gegenzug hat die GGS Herzogstraße seit den letzten Jahren deutlich
höhere Anmeldewünsche als zur Verfügung stehende Aufnahmekapazitäten. Für das
Schuljahr 2012/2013 beträgt die Anmeldezahl an der GGS Herzogstraße 85 Kinder.
Der vorhandene Schulraum am Standort Herzogstraße
lässt aber maximal die Beschulung von 60
Kindern zu.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen
Schulentwicklung an den beiden benachbarten Grundschulen hat der Schulträger
der GGS Herzogstraße einen freien Unterrichtsraum am Standort der KGS Erich
Kästner Schule zur Verfügung gestellt. Mit dieser Maßnahme konnte die von den
Eltern gewünschte Aufnahme ihrer Kinder an der GGS Herzogstraße sichergestellt
werden.
Die Nutzung des zusätzlichen Raumangebots und die dazu notwendige
Unterrichtsorganisation sollten beide Schulen im Innenverhältnis unter
Beteiligung der Eltern und Schulkonferenzen bis zum Schuljahrbeginn 2012/2013
klären.
Im Rahmen dieses Klärungs- und Abstimmungsprozesses mit Eltern, Lehrerinnen und Lehrern wurde
deutlich, dass eine stärkere pädagogische Kooperation beider Schulen sinnvoll
und gewollt ist. Nach Abschluss der
Diskussion, an der auch die katholische Kirchengemeinde St. Remigius beteiligt
war, wurde als weitergehendes Ergebnis
durch die Schulkonferenzen beider Schulen am 31.05.2012 beschlossen, die Erich
Kästner Schule bereits zum 01.08.2012 (Schuljahr 2012/2013) aufzulösen und die
künftigen Klassen 2-4 ihre Grundschulzeit nach dem bisherigen Konzept der Erich
Kästner Schule in jahrgangsgebundenen Klassen beenden sollen.
Die gleichlautenden Beschlüsse der Schulkonferenzen der KGS Erich
Kästner Schule und der GGS Herzogstraße sind als Anlage beigefügt. Die
dort formulierten Zielsetzungen und
Bedingungen zur Auflösung der KGS Erich Kästner Schule finden die Zustimmung der
Verwaltung und werden unterstützt. Der Schulstandort Hans-Schlehahn-Straße wird
nach § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW (SchulG NW) als Teilstandort der GGS
Herzogstraße genutzt. Ein zusätzlicher Lehrerstellenbedarf entsteht nicht und
die sächlichen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Unterricht sind am
Schulstandort Hans-Schlehahn-Straße vorhanden. Die Voraussetzungen des § 83
Abs. 6 sind damit gegeben.
Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt
der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Auflösung
einer Schule. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage
der Schulentwicklungsplanung zu begründen.
Der Beschluss des Schulträgers
bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln als obere
Schulaufsicht (§ 81 Abs. 3 SchulG NW).
Mit der von beiden Schulen gewünschten schulorganisatorischen Maßnahme
wird der voraussichtlichen Schülerzahlentwicklung der beiden Grundschulen
Rechnung getragen. Die Schülerzahlentwicklung wurde auf der Grundlage des
vorliegenden Teilschulentwicklungsplan Grundschulen I 2008-2012 und des
aktuellen Elternwahlverhaltens anlassbezogen untersucht. Das Ergebnis wird bei
der Fortschreibung des Teilschulentwicklungsplans Grundschulen berücksichtigt.
Die schulorganisatorische Maßnahme ist mit der Schulaufsicht für die
Grundschulen bei der Stadt Leverkusen abgestimmt.
Mit der neuen vierzügigen GGS Herzogstraße und der bestehenden
vergleichbar großen KGS Remigiusschule wird für den Stadtteil Opladen ein
bedarfsgerechtes Schulangebot einschließlich OGS langfristig gesichert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1664/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Broscheid/FB 40/ 406 -
4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der besonderen
Dringlichkeit:
Unter Berücksichtigung der Auflösung der KGS Erich Kästner Schule zum 01.08.2012 und den damit verbundenen Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht ist ein Ratsbeschluss vor der Sommerpause unbedingt erforderlich.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Schulausschuss am 11.6.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage
auf die Tagesordnung genommen wird.