Betreff
Abberufung und Neubestellung eines Mitgliedes im Aufsichtsrat der neue bahnstadt opladen GmbH
Vorlage
1666/2012
Aktenzeichen
201-01-80-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) folgendes Mitglied im Aufsichtsrat der nbso ab:

Herrn Wolfgang Blümel

 

 

2.      Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW und § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der nbso:

Herrn Bürgermeister Friedrich Busch

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Mail vom 04.06.2012 bittet die FDP-Fraktion um eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der nbso.

 

Nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. Mitglieder des Aufsichtsrates der nbso können gem. § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der nbso jederzeit durch Beschluss des Rates abberufen werden.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist. Die Ersatzwahl für ein aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied erfolgt gem. § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso für die restliche Amtsdauer des Abberufenen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1666/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)