Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) und Entlastung
Vorlage
1685/2012
Aktenzeichen
201-01-21-14-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung:

 

a)     den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 131.651,42 € und einem Jahresfehlbetrag von 561,64 € festzustellen,

b)     den Lagebericht 2011 zu genehmigen,

c)     den Jahresfehlbetrag von 561,64 € auf neue Rechnung vorzutragen,

d)     der Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2011 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. e) + f) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.

 

Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch verwalteten Vermögens ergab  keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1, 2 und 4 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nicht öffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen wird in der Sitzung des Finanzausschusses ein Vertreter der nbso GmbH anwesend sein.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Roswitha Arnold

Rh. Heinz-Gerd Bast

Rh. Markus Beisicht

Rh. Wolfgang Blümel

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Martin Keil

Rh. Christopher Krahforst

Rh. Ernst Küchler

Rh. Stefan Manglitz

Rh. Wolfgang Pockrand

Rh. Markus Pott

Rh. Karl Schweiger

Rh. Martin Steinkühler

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1685/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Liebsch / Fachbereich Finanzen und Beteiligungen / 406-2041

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Entfällt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Entfällt.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Entfällt.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt.