Betreff
Jahresabschluss 2011 der Sparkasse Leverkusen
- Entlastung der Organe
- Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2011
Vorlage
1686/2012
Aktenzeichen
201-01-72-14
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2011 in Höhe von 2.607.990,97 € einen Teilbetrag in Höhe von 750.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen, sowie einen Teilbetrag von 1.857.990,97 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2011 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 12.06.2012 gefasst.

 

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 12.06.2012, die Bilanz zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung 2011 sowie der Lagebericht 2011 sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt.

 

Der Verwaltungsrat hat in dieser Sitzung gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 750.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 631.312,50 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 1.857.990,97 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 1.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsmitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Heinz Gerd Bast

Rh. Markus Beisicht

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Klaus Hupperth

Rh. Dr. Walter Mende

Rh. Erhard T. Schoofs

Rh. Martin Keil (Teilnahme am 29.06.2011)

Rf. Irmgard von Styp-Rekowski (Teilnahme am 11.07.2011)

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1686/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schwaab, FB 20, 2017.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2011 der Sparkasse Leverkusen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700151501 / Produkt 151501 / Produktgruppe 1515

 

        Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i.H.v.           1.500.000,00 €

        Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i.H.v.               237.400,00 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

                            Ertrag aus Gewinnanteilen i.H.v.               750.000,00 €

                             Aufwand für Ertragsteuern i.H.v.               118.687,50 €

                                                        Einnahme i.H.v.               631.312,50 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt