Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Vorlage
1689/2012
Aktenzeichen
201-01-16-14-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 in Höhe von 38.307,92 € durch Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.494.792,43 €. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.456.484,51 € wird auf das Geschäftsjahr 2012 vorgetragen.

 

c)      Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2011

 

2. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen.

 

gezeichnet:   

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 20.06.2012 – und damit vor der Sitzung des Rates – vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2011 (Werte in T€)

 

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2011 (Werte in T€)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis in Höhe von rd. 38 T€ verzeichnen.

 

Das mit den Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 98,7 Mio. € in 2010 um 4,1 Mio. € (ca. 4,2 %) auf 102,8 Mio. € in 2011 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 102,3 Mio. € (2010) um 1,8 Mio. € auf 104,1 Mio. € in 2011 gesteigert.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf wurde von 28,1 Mio. € im Jahr 2010 um 1,2 Mio. € auf 26,9 Mio. € reduziert. Diese Kostensenkung resultiert im Wesentlichen aus der kostengünstigeren Produktion und Zytostatika und dem geringeren Aufwand für Implantate und Arzneimittel.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter des Klinikums in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Paul Hebbel

Rh. Raimund Gietzen

Rh. Ernst Küchler

Rh. Gerd Masurowski

Rf. Barbara Trampenau

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1689/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schwaab / Finanzen / 2017

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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