Betreff
Fortführung des Integrationsrates und Bestellung seiner Mitglieder
Vorlage
0016/2009
Aktenzeichen
33-330-IR-ro
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat nimmt den Beschluss des Integrationsrates aus seiner Sitzung vom 08.09.2009 zur Fortführung des Integrationsrates zur Kenntnis.

 

2. Als gesetzlich verankertes Grundmodell wird nach § 27 GO NRW weiterhin ein Integrationsrat gebildet.

 

3. Der Rat legt fest, dass der Integrationsrat wie bisher aus 25 direkt gewählten stimmberechtigten Mitgliedern sowie jeweils 1 stimmberechtigten Rats-, Bezirksvertretungs- oder Ausschussmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen besteht.

 

4. Der Rat bestellt nach § 27 Abs.1 S.4 GO NRW folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:

 

1._________________                   2. _________________

 

3._________________                   4. _________________

 

5._________________                   6. _________________

 

7._________________                   8. _________________

 

9._________________

 

 

 

gezeichnet: Küchler

 

Anlagen 2

Begründung

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 24.06.2009 mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden grundlegende Änderungen des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) – Integration – beschlossen.

 

Das Gesetz sieht als Grundmodell die Einrichtung des Integrationsrates, bestehend aus direkt gewählten Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern vor. Die Anzahl der Mitglieder des Integrationsgremiums und das Verhältnis von Migrantenvertretern und Ratsmitgliedern lässt der Gesetzgeber offen. Eine gesetzliche Regelungsverpflichtung über die Hauptsatzung sieht das Gesetz ebenfalls nicht mehr vor.

 

Der Integrationsrat hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2009 für die Fortführung des Grundmodells Integrationsrat ausgesprochen. Auf dieser Beschlussgrundlage hat der Vorsitzende des Integrationsrates mit Schreiben vom 09.09.09 den Oberbürgermeister gebeten, einen entsprechenden Ratsbeschluss herbeizuführen.

 

Die bislang in § 7 der Hauptsatzung festgelegten Regelungen über die zahlenmäßige Größe des Integrationsrates und dessen Zusammensetzung wurden daher in den Beschlussvorschlag aufgenommen.

 

Als landeseinheitlicher Wahltermin zur Wahl der Integrationsgremien wird seitens der kommunalpolitischen Spitzenverbände von Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW sowie LAGA NRW der 07.02.2010 vorgeschlagen.