Betreff
Beseitigung des Bahnübergangs Alte Ruhlach
Vorlage
1698/2012
Aktenzeichen
200/No
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Information der Verwaltung zur Beseitigung des Bahnübergangs Alte Ruhlach zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Bereits seit den 80er Jahren plant die DB die Aufhebung des Bahnübergangs „Alte Ruhlach“. Die Planung sah vor, die Anbindung über den Neubau einer Eisenbahnüberführung (geschätzte Kosten:  etwa 1,5 Mio. DM) herzustellen.

 

Der mit Datum 21.08.1992 erlassene Planfeststellungsbeschluss der s.Zt. dafür zuständigen Deutschen Bundesbahn begründete die Schließung dieses verkehrlich bedeutungslosen Bahnübergangs mit den gegebenen gefährlichen Sichtverhältnissen. Die Klage der Stadt Leverkusen vom 17.09.1992 gegen die Schließung wurde vom Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 06.06.1995 abgewiesen.

 

Das anschließend eingeleitete verwaltungsgerichtliche Verfahren beim OVG Münster steht unter dem Aspekt einer vergleichsweisen Regelung beider Partner und ruht.

Dem OVG wurde mehrfach mitgeteilt, dass die Klage zurückgenommen wird, sobald eine Alternativlösung umgesetzt worden ist.

 

Erstmals im Sommer 1993 fanden Gespräche über eine Alternative zum Brückenneubau statt. Favorisiert wurde dabei die Anlegung eines Seitenwegs entlang des Bahndamms. Dazu wurde im Jahr 1998 eine Planungsvereinbarung abgeschlossen. Die Baukosten für die Schließung des Bahnübergangs sowie Ausbau des Seitenwegs wurden auf etwa 180.000 DM geschätzt.

 

Mit der Realisierung des Elektronischen Stellwerks Solingen [ Juli / August 2012 ] drängt die DB Netz AG nunmehr auf die Schließung des Bahnübergangs. Nach langwierigen Verhandlungen konnte Einigung erzielt werden, wie der Seitenweg am Bahndamm ausgebaut wird (vorgesehen für Sommer/Herbst 2012).  Kurzfristig muss die DB den Bahnübergang wegen noch erforderlicher Anpassung von Leit- und Sicherungstechnik zur Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks sperren und mit entsprechender Beschilderung auf die Benutzung des Seitenwegs hinweisen.

 

Das Verfahren zur Erlangung der Genehmigung zum Beseitigen des Bahnübergangs wird derzeit vom Eisenbahn-Bundesamt Köln betrieben. Die DB Netz AG hat zur Beschleunigung des Verfahrens darum gebeten, durch entsprechende Erklärung der Stadt Leverkusen die vorgezogene Sperrung zu dulden. Die Abgabe dieser Erklärung erscheint unproblematisch, da die DB in ihrer Erklärung vom 25.06.2012 die Stadt Leverkusen von evtl. Ansprüchen freistellt. Im Hinblick auf das laufende Zuschussverfahren zur Bewilligung entsprechender Fördermittel ist auch die Stadt Leverkusen an einer schnellen Abwicklung interessiert.

 

Die Benutzung des Seitenwegs, der in Teilen an den Bahndamm verlegt wird,  ist auch nach Schließung des Bahnübergangs nur fußläufig  jedermann gestattet und ansonsten lediglich für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Sonderfahrrechte werden nicht erteilt.

 

Wegen der eingeschränkten Anbindung hat die Bahnlandwirtschaft Bezirk Köln  e.V. den Pächtern der bahneigenen Gartenanlage „Alte Ruhlach“ (namensgleich mit der städtischen Kleingartenanlage Alte Ruhlach) die Kündigung zum 30.11.2012 ausgesprochen. Diese Gärten liegen im Dreieck der beiden Bahnstrecken 2730 (Personenverkehr) und 2324 (Güterverkehr) und sind nach Schließen des Bahnübergangs nur noch [fußläufig] über den Seitenumweg bzw. ebenfalls nur fußläufig über den Imbacher Weg zu erreichen. Das Gartenland kann nach Freiräumen als ökologische Ausgleichsfläche der DB genutzt werden.

 

Den gekündigten Pächtern wird bei Interesse für einen neuen Kleingarten über den Stadtverband der Kleingärtner Hilfestellung geleistet.

 

Bei denen in der Anfrage der Fraktion BÜRGERLISTE vom 30.05.2012 (Anlage) angesprochenen Kündigungen von Pachtverträgen von Kleingartenanlagen handelt es sich um die v. g. Kleingärten auf bahneigenem Gelände in der Nähe des zu schließenden Bahnüberganges „Alte Ruhlach“. Wie bereits ausgeführt wurden diese Kleingärten gekündigt, weil sie nach Schließung des v. g. Bahnüberganges nur noch fußläufig erreichbar wären. Insoweit hat diese Maßnahme in keiner Weise etwas mit einer nicht geplanten Gleisverlegung zu tun, wie von der Fraktion BÜRGERLISTE in o. g. Anfrage unterstellt wird.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1698/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Frau Noreiks/Fachbereich 20/Telefon: 02171/406-2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Beseitigung des Bahnübergangs Alte Ruhlach

 

Finanzierung über Eisenbahnkreuzungsgesetz mit

Kostendrittelung für DB, Bund und Stadt Leverkusen

Auf das Kostendrittel erhält die Stadt Leverkusen einen

70%igen Zuschuss

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

  Finanzstelle  67001305011012  / Finanzposition 783300

                                                              Finanzposition 681000

 

  Anteil Stadt Leverkusen                   80.000 €

 

  Zuschuss Land                                  50.000 €    

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

    Keine Änderung, da der Seitenumweg bereits vorhanden ist.

    Der Neubau einer Wegestrecke von etwa 320m wird durch

    Rückbau des vorhandenen Seitenwegs kompensiert.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Sperrung des Bahnübergangs Alte Ruhlach soll bereits Ende Juli 2012 durchgeführt werden. Die Verhandlungen mit der DB Netz AG waren schwierig und langwierig, so dass die Information des Rates  nur noch kurzfristig erfolgen kann.