Betreff
Einrichtung eines Fußgängerüberweges und eines Parkstreifens am Karl-Carstens-Ring
Vorlage
1702/2012
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Planung des Fußgängerüberweges am Karl-Carstens-Ring in Höhe des MediLEV gemäß der Lagepläne 1 und 2 wird zugestimmt.

 

2.      Der Planung des Parkstreifens am Karl-Carstens-Ring wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

 

 

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Aufgrund des hohen Parkdrucks im Umfeld des Klinikums wurden in 2011 auf der westlichen Seite des Karl-Carstens-Rings ab der Höhe des MediLEV in nördlicher Richtung unbewirtschaftete Stellplätze durch entsprechende Markierung auf der äußeren Fahrbahn des Karl-Carstens-Rings hergestellt. Im Bereich, wo kein baulicher Bürgersteig vorhanden ist, wurde der Parkstreifen so aufgeteilt, dass zwischen der Stellplatzmarkierung und dem unbefestigten Seitenstreifen eine Gehwegfläche freigehalten wurde. Die so errichteten Stellplätze sind sehr gut ausgelastet.

 

Trotz des vorhandenen Fußgängerüberweges am Kreisverkehr Karl-Carstens-Ring / Dhünnberg ist zu beobachten, dass vermehrt Fußgänger in Höhe des MediLEV die Fahrbahnen des Karl-Carstens-Rings ungesichert überqueren.

 

 

Planung:

 

Fußgängerüberweg (zu Beschlusspunkt 1)

 

Vor Ort hat sich gezeigt, dass die ungesicherten Fußgängerquerungen über den Karl-Carstens-Ring in Höhe des MediLEV stattfinden, um u. a. den Zugang zu den Parkplätzen an der Auermühle zu nutzen oder die gegenüberliegende Bushaltestelle zu erreichen. Daher soll in diesem Bereich auch der Fußgängerüberweg hergestellt werden.

 

Variante 1 (siehe Lagepläne 1 und 2):

 

Durch entsprechende Markierung wird gewährleistet, dass der Überweg lediglich über jeweils eine Richtungsfahrbahn des Karl-Carstens-Rings stattfinden wird. Der Grünstreifen wird soweit frei geschnitten, dass eine ausreichende Sichtbeziehung entsteht. Durch baulich hergestellte keilförmige Rampen aus Asphaltbeton und Absenken der Borde der Mittelinsel wird eine behindertengerechte Ausstattung erreicht. Die Beleuchtung wird den Erfordernissen für einen Fußgängerüberweg angepasst.

Die Kosten betragen ca. 20.000 €.

 

Variante 2 (siehe Lageplan 3):

 

Diese Variante unterscheidet sich gegenüber der Variante 1 darin, dass die Reduzierung des Fahrbahnquerschnittes durch baulich hergestellte Pflasterflächen mit entsprechender Absenkung der Borde erreicht wird.

Die Kosten betragen ca. 32.000 €.

 

Aufgrund der Kosten wird von Seiten der Verwaltung die Variante 1 befürwortet.

 

 

Stellplätze auf der Ostseite des Karl-Carstens-Ring (zu Beschlusspunkt 2)

 

Um den Parkdruck im Umfeld des Klinikums weiter zu entschärfen, sollen auf der Ostseite des Karl-Carstens-Rings auf der äußeren Fahrbahn weitere Stellplätze in Längsaufstellung markiert werden. Diese beginnen nördlich des oben beschriebenen Fußgängerüberweges und enden vor der Sperrmarkierung, hinter der die Rechtsabbiegespur auf das Schulgelände des Freiherr-vom–Stein-Gymnasiums beginnt (siehe Lageplan 1).

 

Dieser Parkstreifen soll in zwei unterschiedlichen Ausführungen hergestellt werden:

 

Abschnitt 1 im Bereich des vorhandenen Geh- und Radweges:

 

In diesem Abschnitt sollen die Stellplätze durch entsprechende Markierung dauerhaft angelegt werden. Es entstehen ca. 25 Stellplätze.

 

Abschnitt 2 nördlich des Abschnitts 1 bis zur Sperrmarkierung:

 

In diesem Abschnitt ist lediglich ein unbefestigter Seitenstreifen vorhanden. Daher werden analog zur Markierung auf der Ostseite die Stellplätze in der Form markiert, dass zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Seitenstreifen eine Gehwegfläche zur Verfügung gestellt werden kann. Es entstehen ca. 20 weitere Stellplätze. Da noch nicht abgeschätzt werden kann, ob in diesem Bereich die Stellplätze angenommen werden, soll in diesem Abschnitt die Markierung zunächst provisorisch mit Klebefolie durchgeführt werden. Bei entsprechend guter Belegung der Stellplätze sollen diese Stellplätze in einem 2. Schritt dauerhaft angelegt werden. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich geprüft, ob der unbefestigte Seitenstreifen mit einer wassergebundenen Decke versehen werden kann.

 

Die Kosten für die Markierung der Stellplätze (Abschnitt 1 und 2) betragen ca. 2.000 €. 

 

Der Karl-Carstens-Ring wird ab dem Kreisverkehr in Fahrtrichtung Norden mit Tempo 50 ausgeschildert.

 

 

Umsetzung

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung und der Witterungsbedingungen ist vorgesehen, diese Maßnahme noch in 2012 durchzuführen. 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1702/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anlegung eines Fußgängerüberweges und zusätzlicher Stellplätze auf dem Karl-Carstens-Ring

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen; Produktgruppe 1205; Teilergebnisplan; Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)