Betreff
Radwegeführung Rennbaumstraße
Vorlage
1711/2012
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der baulichen Anpassung des Einmündungsbereiches für den Rechtsabbieger der Freiherr-vom-Stein-Straße in die Rennbaumstraße wird zugestimmt.

 

2.      Der Änderung der Radwegeführung auf der südlichen Seite der Rennbaumstraße und der Stauffenbergstraße zu einem Einrichtungsradweg wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn

 

Begründung

 

Ausgangslage

 

Im Einmündungsbereich der Freiherr-vom-Stein-Straße auf die Rennbaumstraße wird die Rechtsabbiegespur sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern, die den heutigen Zweirichtungsradweg benutzen, überquert. Trotz der Bevorrechtigung der Radfahrer ist es in den letzten drei Jahren zu Unfällen mit fünf leicht verletzten Radfahrern gekommen, die mit rechts abbiegenden Fahrzeugen in Konflikt geraten waren.

 

Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 13.03.2012 den Prüfauftrag beschlossen, ob die Radverkehrsführung auf der südlichen Seite der Rennbaumstraße vom Kreisverkehr Pommernstraße in Richtung Rennbaumplatz  unterbunden werden kann. Zudem sollte die Planung mit dem ADFC abgestimmt werden.

 

 

Planung

 

Für die nachfolgend erläuterte Planung konnte von Seiten der Verwaltung nicht in allen Punkten mit dem ADFC Einigkeit erzielt werden; die Stellungnahme des ADFC ist deshalb separat als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Zu Beschlusspunkt 1): Anpassung des Einmündungsbereiches der Freiherr-vom-Stein-Straße in die Rennbaumstraße

 

Vor einigen Jahren wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit das zweispurige Rechtsabbiegen von der Freiherr-vom-Stein-Straße auf die Rennbaumstraße durch markierte Sperrflächen auf eine Abbiegespur reduziert. Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass diese Sperrflächen beim Rechtsabbiegen von den Fahrzeugteilnehmern regelmäßig überfahren werden und somit weiterhin eine Gefährdung für die querenden Fußgänger und Radfahrer auftritt.

 

Daher wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, mit Hilfe von Klebeborden die einspurige Führung des Rechtsabbiegers baulich zu fassen. Der Kurvenradius bleibt für den Schwerlastverkehr ausreichend dimensioniert. Für den Fußgänger und den Radfahrer ergeben sich hiermit kürzere Überwege. Durch entsprechende Markierungen und  Anpassungsarbeiten am Geh- und Radweg entsteht somit eine sichere Querung.

 

Die Kosten betragen ca. 18.000 €.

 

Diese Planung kann unabhängig vom folgenden Beschlusspunkt 2 umgesetzt werden.

 

Zu Beschlusspunkt 2): Änderung der Radverkehrsführung auf der südlichen Seite der Rennbaumstraße in einen Einrichtungsradweg

 

Der vorhandene Radweg auf der südlichen Seite der Rennbaumstraße weist eine Breite von ca. 1,60 m auf. Nach den Empfehlungen für die Anlage für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) liegt das Regelmaß für einen beidseitigen Zweirichtungsradweg bei 2,50 m, bei geringer Radverkehrsstärke bei 2,00 m; die notwendige Breite wird somit erheblich unterschritten, so dass von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen wird, den Zweirichtungsradweg in einen Einrichtungsradweg umzuwandeln, da auch die Ausweisung in einen kombinierten Rad-Gehweg aufgrund des Bordes zwischen Rad- und Gehweg nicht durchzuführen ist.

 

Der Einrichtungsradweg wird in der Stauffenbergstraße wie bisher an der Stelle auf die Straße geführt, wo der bereits vorhandene Schutzstreifen beginnt, der bis zur Berufskollegschule führt.

 

Im Lageplan ist die Führung des Radfahrers vom Rennbaumplatz in Richtung Schulkolleg farblich unterlegt.

 

In Gegenrichtung, d. h. von der Berufskollegschule in Richtung Kreisel, wird die derzeitige Führung der Radfahrer auf dem Hochbord aufgehoben, da die Fortführung auf der südlichen Seite der Rennbaumstraße in Richtung Rennbaumplatz nicht mehr gegeben ist. Vielmehr bietet es sich an, die Radfahrer mit Hilfe von Schutzstreifen auf der Stauffenbergstraße in Richtung Kreisel zu führen.  

 

Der Zweirichtungsradweg auf der nördlichen Seite der Rennbaumstraße weist überwiegend eine Breite von ca. 2,35 m auf. Es wird vorgeschlagen, diesen Radweg in seiner jetzigen Beschilderung zu belassen.  

 

Die Kosten betragen ca. 4.000 €.  

 

 

Umsetzung

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung und der personellen Kapazitäten ist die Umsetzung für 2012/2013 vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1711/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Änderung des Einmündungsbereiches der Rechtsabbiegespur Freiherr-vom-Stein-Straße auf die Rennbaumstraße und Änderung der Radwegeführung auf der Rennbaumstraße und Stauffenbergstraße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Teilergebnisplan, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine