Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der AVEA GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften und Entlastung
- Jahresabschluss 2011 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
Vorlage
1712/2012
Aktenzeichen
201-01-01-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.      Der Jahresabschluss 2011 wird mit einer Bilanzsumme von 116.020.379,39 € und einem Jahresüberschuss von 3.581.919,68 € (inklusive 1.193.424,30 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.581.919,68 € wird in Höhe von 1.675.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.675.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 231.919,68 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c.      Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d.      Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e.      Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3).

 

2.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.       Der Jahresabschluss 2011 wird mit einer Bilanzsumme von 48.054,84 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

 

b.       Der Jahresüberschuss 2011 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c.       Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2011 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2012 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

AVEA GmbH & Co. KG

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2011 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich zeigt Anlage 1d eine Übersicht - aus Sicht der Verwaltung - wesentlicher Finanzkennzahlen der AVEA GmbH & Co. KG.

 

Die Verwaltung schlägt in Punkt 1 b. des Beschlussentwurfes vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 3.581.919,68 € jeweils in Höhe von 1.675.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben wird. Der restliche Betrag in Höhe von 231.919,68 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Tochtergesellschaften

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 29.06.2012 gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

Konzernabschluss

 

Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt.

 

AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2011 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 29.06.2012.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Ratsfrau Ingrid Geisel

Ratsherr Frank Hasivar

Ratsherr Stefan Hebbel

Ratsherr Peter Ippolito

Ratsherr Stefan Manglitz

Ratsherr Albrecht Omankowsky

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 5 a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der AVEA in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1712/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn, 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausschüttung AVEA

 

Ertragsteuern

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 1.650.000 €

 

Ertragsteuern: Finanzstelle PN 1110

Produkt 111001

Produktgruppe 1110

Betrag: 405.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ausschüttung: Verbesserung 25 T€

 

Ertragsteuern: Erhöhung bedingt durch Gewinnverbesserung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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