Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften und Entlastung
- Jahresabschluss 2011 der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
Vorlage
1714/2012
Aktenzeichen
201-01-01-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.      Der Jahresabschluss 2011 wird mit einer Bilanzsumme von 7.906.522,39 € und einem Jahresüberschuss von 199.670,05 € (inklusive 20.000,00 € Beteiligungsbeiträge) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).

 

b.      Der Jahresüberschuss in Höhe von 199.670,05 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c.      Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d.      Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.

 

2.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3.       Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a. Der Jahresabschluss 2011 wird mit einer Bilanzsumme von 33.009,53 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

b. Der Jahresüberschuss 2011 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c.  Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2011 Entlastung erteilt.

 

4.    Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2012 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

RELOGA Holding GmbH & Co. KG

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2011 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich zeigt Anlage 1 d) eine Übersicht - aus Sicht der Verwaltung - wesentlicher Finanzkennzahlen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG.

 

Die Verwaltung schlägt in Punkt 1 b. des Beschlussentwurfes vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 199.670,05 € auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

 

Tochter- und Beteiligungsgesellschaften

 

Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschaftsführer bestellt ist.

 

Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung der Geschäftsführer in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 29.06.2012 gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.

 

 

Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

 

Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 29.06.2012.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Ratsfrau Ingrid Geisel

Ratsherr Frank Hasivar

Ratsherr Stefan Hebbel

Ratsherr Peter Ippolito

Ratsherr Stefan Manglitz

Ratsherr Albrecht Omankowsky

 

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 4 a) und b) zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der RELOGA in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1714/2012 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn, 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.