Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2011 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) und Entlastung
- Jahresabschluss 2011 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
Vorlage
1718/2012
Aktenzeichen
201-01-02-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2011 in Höhe von 13.565.463,49 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 10.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.565.463,49 € in die Gewinnrücklagen,

 

c)      Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011.

 

2.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen.

 

3.    Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2011 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 5), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 6), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 7),

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses 2011 in Höhe von 2.629,56 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c)      Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011.

 

gezeichnet:

 

 

 

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2011 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) geprüft.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2011 (Werte in T€)

 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2011 (Werte in T€)

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2011, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der EVL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 8 und 9 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der EVL in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

 

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2011 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2011 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 5 - 7 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Fraktionen und Einzelvertretern im Rat der Stadt Leverkusen der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 zur Verfügung.

 

Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter der EVL in der Sitzung des Finanzausschusses am 23.08.2012 zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2. gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Mitglieder im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Dr. Walter Mende

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Marita Schmitz

Rh. Klaus Hupperth

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1718/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2011 der EVL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 970011150101 / Produkt 111501 / Produktgruppe 1115

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Ausschüttung der Gesellschaft wird im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet, dem die Gesellschaftsanteile wirtschaftlich zugeordnet sind. Diese Ausschüttung stellt eine entsprechende Ergebnisverbesserung dar, die ggf. zu einer Ausschüttung des Sportparks an die Stadt führen kann.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine