- Fällung von 3 Kastanien in der Kastanienallee Opladen (Schusterinsel)
Beschlussentwurf:
Der Fällung von 3 Kastanien in der Kastanienallee in Opladen (Schusterinsel) wird zugestimmt.
Leverkusen, den 12.07.12
gezeichnet:
Schiefer Schröder
Bezirksvorsteher stellv. Bezirksvorsteher
für den Stadtbezirk II für den Stadtbezirk II
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Alte Bäume haben
über die Jahre ein beträchtliches Krankheitspotential angesammelt, das mit abnehmender
Vitalität langsam oder plötzlich zum Vorschein kommt.
Die Kastanienallee
leidet hauptsächlich unter dem Befallsdruck des Brandkrustenpilzes, der im
Wurzelhorizont der Bäume seine Schädigung beginnt und in einer
kaum äußerlich zu bemerkenden Form der Stockfäule endet. Die äußerlichen Merkmale reichen von Vitalitätsanzeichen bis hin zur Totholzbildung.
Die drei nicht mehr zu erhaltenden Bäume sind ebenfalls vom Brandkrustenpilz befallen, einem Pilz, der Stamm und Wurzelstock befällt und früher oder später zum Absterben des Baumes führt. Der Pilz breitet sich von der Eindringpforte aus und bewirkt eine Holzzersetzung, bei der das Holz seine Festigkeit und Elastizität verliert und letztlich bricht.
Die Symptome bei den 3 Bäumen
- kein Triebzuwachs mehr bei Baum Nr. 104
- nur noch Triebzuwachs im unteren Drittel von Baum Nr.108
- kein Triebzuwachs und zusätzlicher starker Befall von Virosen (erkennbar durch starke Rindenablösung) bei Baum Nr. 17
sind unverwechselbare Indizien für einen weit fortgeschrittenen Pilzbefall mit der Folge einer entsprechenden Holzzersetzung in Stamm und Wurzelbereich und dadurch stark herabgesetzter Bruchfestigkeit.
Der Pilz wurde in den vergangenen Jahren bereits erkannt. Da er sich nicht bekämpfen, geschweige denn kurieren lässt, wurden die Kronen der Bäume in den vergangenen Jahren reduziert, um den Baum zu entlasten und das Bruchrisiko zu mindern.
Diese Maßnahme hilft jetzt leider nicht mehr, so dass angesichts der bevorstehenden Bierbörse unter der Kastanienallee diese 3 Exemplare aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1719/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: 67, H. Hammer, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Fällung ist aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ca. 4.000 Euro
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der besonderen
Dringlichkeit:
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 e) bb) der Hauptsatzung der Stadt
Leverkusen liegt die Entscheidungskompetenz bei der Fällung von mehr als 2
Alleebäumen bei der zuständigen Bezirksvertretung, sofern die Fällung nicht
sofort und unverzüglich aus Sicherheitsgründen erfolgen muss. In diesem Fall kann
nicht auf den nächsten turnusgemäßen Beratungstermin der Bezirksvertretung II
gewartet werden. Um die Bezirksvertretung jedoch gemäß Hauptsatzung zu
beteiligen wird der Dringlichkeitsbeschluss eingebracht.
Die Fällung der Gefahrenbäume ist aus Gründen der Verkehrssicherheit unaufschiebbar und muss bereits vor den Aufbauarbeiten für die Bierbörse, die am 21.07.2012 beginnen, durchgeführt werden.