Beschlussentwurf:
1.
KulturStadtLev stellt dem KulturDrehscheibe
Leverkusen e. V. für nicht ausverkaufte Einzelveranstaltungen begrenzte
Eintrittskartenkontingente unentgeltlich zur Vermittlung an Interessierte gem.
der Satzung des Vereins zur Verfügung.
2.
Über die jeweilige Veranstaltung und den
jeweiligen Umfang der Freikarten-kontingente entscheidet die
Betriebsleiterin / der Betriebsleiter
der KulturStadtLev.
3. Nach Ablauf der Spielzeit 2012 / 2013 erhält der Betriebsausschuss KulturStadtLev eine Übersicht über die ausgegebenen Freikarten.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Zum 01.06.2012 wurde der KulturDrehscheibe Leverkusen e. V.
gegründet. Er hat die in einigen Städten Deutschlands bereits existenten
Kulturlogen zum Vorbild.
Ziel des Vereins ist es, bedürftigen Menschen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dafür sucht der Verein Kulturveranstalter auf der einen und karitative Einrichtungen auf der anderen Seite als Partner.
Die Kulturveranstalter stellen Freikartenkontingente zur Verfügung; der Verein benennt interessierte Gäste.
Deren Bedürftigkeit wurde seitens der karitativen Partner bestätigt und muss nicht von den Kulturveranstaltern überprüft werden.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 02.07.2012 auf der Grundlage des Antrags Nr. 1657/2012 die Unterstützung der KulturDrehscheibe und den Erfahrungsbericht einstimmig beschlossen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Grundmann 4100
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)