Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplans "Entsorgungszentrum Bürrig - Rostaschenaufbereitungsanlage"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
1725/2012
Aktenzeichen
612-sik
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Flächennutzungsplan wird in dem Teilbereich der Mülldeponie des Entsorgungszentrums in Bürrig mit der Zielsetzung geändert, dass hier das Vorhaben „Rostaschenaufbereitungsanlage“ realisiert werden kann.

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst einen Teilbereich der Mülldeponie des Entsorgungszentrums Bürrig. Die genaue Abgrenzung ist der als Anlage beigefügten Planzeichnung zu entnehmen.

 

2.      Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerveranstaltung durchzuführen.

Die Beteiligung erfolgt analog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Richtlinien über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren des parallel aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 23/I (Vorlage 1726/2012) durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch - BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Stein

 

Begründung:

 

Das Entsorgungszentrum Bürrig ist Bestandteil des CHEMPARK Leverkusen, der Betreiber ist die Currenta GmbH & Co. OHG. Im Entsorgungszentrum befinden sich eine Kläranlage, Verbrennungsanlagen und eine Deponie. Die Currenta GmbH & Co. OHG beabsichtigt nun, an diesem Standort eine Rostaschenaufbereitungsanlage zu errichten und verfolgt damit erstmals eine funktionale Ergänzung des Entsorgungszentrums im Bereich des Recyclings. Die Rostaschenaufbereitungsanlage soll der weiteren Behandlung von Rost- und Kesselaschen dienen, die bei der Abfallverbrennung in Leverkusen, großteils aber an anderen Standorten anfallen. Der Standort profiliert sich somit in zunehmendem Maß nicht nur als Dienstleister für den CHEMPARK, sondern auch als allgemeiner Abfallwirtschaftsstandort.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen sowie der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 19/64 stehen derartigen grundsätzlichen Strukturveränderungen der Abfallwirtschaft im Entsorgungszentrum Bürrig entgegen:

Der seit dem 13.06.2006 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen stellt das Entsorgungszentrum Bürrig als Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie Ablagerungen dar. Zudem gibt es unterschiedliche Zweckbindungen. Im westlichen Bereich, wo die Rostaschenaufbereitungsanlage errichtet werden soll, wird die Zweckbestimmung „Mülldeponie“ zeichnerisch dargestellt. Da es sich bei dem Vorhaben um eine Abfallbehandlungsanlage (Recycling) handelt, besteht ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan.

 

Auf Antrag der Currenta GmbH & Co. OHG als Vorhabenträgerin nach BauGB soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der parallel dazu erfolgenden Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 23/I (Vorlage Nr. 1726/2012) für das Vorhaben Planungsrecht geschaffen werden.

 

Mit dieser Vorlage sollen die Beschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mittels eines zweiwöchigen Aushangs und einer ergänzenden Informationsveranstaltung des Investors gefasst werden. Parallel wird eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach BauGB durchgeführt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1725/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / 61 / 6123

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im vorliegenden Fall ist das Planverfahren erforderlich, um das Projekt des Vorhabenträgers – die Errichtung einer Rostaschenaufbereitungsanlage – im Bereich des Entsorgungszentrums Bürrig errichten und betreiben zu können. Die Gemeinde hat gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu entscheiden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten für den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie die parallele Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorlage Nr. 1726/2012) einschließlich Fachgutachten sowie für gegebenenfalls notwendig werdende bauliche und technische Verkehrsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum werden durch den Investor übernommen. Dies wird Gegenstand des Durchführungsvertrages.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Siehe oben.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe oben.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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