Beschlussentwurf:
Im Stadtteil Bergisch-Neukirchen werden gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW folgende Widmungen beschlossen:
- die Straße Pastorskamp als Gemeinde- / Anliegerstraße
- der Verbindungsweg von Nr. 23 zum Tannenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr
- der Weg von Nr. 37 bis zum Weg unter Punkt 2 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
- die Treppenanlage vom Tannenweg in Richtung Am Plattenbusch als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
- der Parkplatz an der Burscheider Straße zwischen Pastorskamp und evgl. Kirche als Platz der Gemeinde
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Erschließungsanlage Pastorskamp wurde zwischen 2007 und 2011 durch einen Bauträger hergestellt. Nach Übernahme durch die Stadt sind die Verkehrsflächen (im Beschlussentwurf als Punkte 1-4 bezeichnet) entsprechend den Ausweisungen des Bebauungsplanes zu widmen.
Daher bleibt auch der private Erschließungsweg zwischen Nr.14 und 20 von einer Widmung unberührt.
Der Parkplatz entlang der Burscheider Straße wurde bereits 1973/74 gebaut. Da er als selbstständiger Parkplatz zu werten ist und nicht als Teil der klassifizierten Burscheider Straße (Landesstraße L 291), ist er ebenfalls formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan mit Ziffern entsprechend dem Beschlussentwurf bezeichnet.