Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XVI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner die Gemeinde einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2008 durch Erstellung des
XV. Beteiligungsberichtes - Vorlage R 1386 /16. TA -
nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am
16.02.2009 zustimmend zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XVI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß
§ 117 Abs. 2 GO NRW ist der
Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck
den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur
Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Aufgrund der Einarbeitung der am
26.10.2009 erfolgten Neubesetzung der Gremien der Beteiligungsgesellschaften
hat sich die redaktionelle Fertigstellung des XVI. Beteiligungsberichtes
verzögert. Der Beteiligungsbericht wird nach abschließender Fertigstellung
unverzüglich zugesandt.