Betreff
Schuldnerberatung in Leverkusen
- Jahresbericht 2011/2012
Vorlage
1748/2012
Aktenzeichen
501-vo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung im Jahr 2011/12 wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

Ausgangssituation

 

Mit der Vorlage Nr. R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt werden.

Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL, jetzt Jobcenter) und der Stadtverwaltung Fachbereich Soziales sollen nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.

Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen

  • Sozialdienst Kath. Männer
  • Diakonisches Werk
  • Arbeiterwohlfahrt

Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.

 

Aktueller Anlass

 

Gem. § 5 der Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben.

Über die aktuelle Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren berichtet werden.

 

In diesem Jahr steht im Vordergrund:

 

  • Verschuldungsproblematik bei älteren Menschen

 

  • Information zum Jahresbericht 2011

 

In der Sitzung wird von den Schuldnerberatungsstellen ein mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet. Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und Anregungen entgegengenommen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1748/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Groll/50/5036

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Schuldnerberatung in Leverkusen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PG 051501

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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