Betreff
Errichtung eines Kinderspielplatzes am Kreisverkehr Hitdorfer Straße/Ringstraße/Heerweg
- Bürgerantrag vom 09.05.12
Vorlage
1760/2012
Aktenzeichen
011-12-11-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I folgt der Intention des Bürgerantrags und beauftragt die Verwaltung, den im Bebauungsplan Nr. 56/I „Hitdorf-West“ am Kreisverkehr Hitdorfer Straße/Ringstraße/Heerweg festgesetzten Spielplatz gemäß der mit dieser Vorlage vorgelegten Planung zu errichten. Der Spielplatz soll zum neu erstellten Abschnitt der Ringstraße sowie zur Hitdorfer Straße durch einen Zaun mit unterstützender Bepflanzung gesichert werden.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Bürgerantrag vom 09.05.12 (vergl. Anlage 1) beantragt der Petent, erneut über die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Stadtteil Hitdorf am neu errichteten Kreisverkehr Hitdorfer Straße/Ringstraße/Heerweg abzustimmen, und verweist auf die bestehende Notwendigkeit vor Ort.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Bezirksvertreter den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 4 beigefügt.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 12.07.2010 zur Vorlage Nr. 0333/2010 - Planung Ringstraße auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 56/I „Hitdorf-West“ sollten durch die Verwaltung die Voraussetzungen für einen Ersatzstandort des im Bebauungsplan Nr. 56/I „Hitdorf-West“ vorgesehenen Kinderspielplatzes geprüft und erarbeitet werden.

 

Hierzu wurden zwischenzeitlich Gespräche mit den Eigentümern von zwei infrage kommenden Alternativflächen im Bereich der neuen Wohnbebauung nördlich der Ringstraße aufgenommen. Die Ermittlungen der liegenschaftlichen Voraussetzungen zum Grunderwerb dieser Flächen sind noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich stehen in diesem Bereich jedoch keine städtischen Flächen zur Verfügung, sodass im Falle des Veräußerungseinverständnisses der Grundstückseigentümer ein Grunderwerb durch die Stadt Leverkusen erfolgen müsste.

 

Im Weiteren müsste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Kinderspielplatz zu schaffen. Eine isolierte Planung nur für einen Spielplatz ist planungsrechtlich nicht vertretbar, gerade ein größerer Spielplatz muss in ein städtebauliches Gesamtkonzept integriert sein. Die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts zur Entwicklung weiterer Wohnbauflächen an der Ringstraße mit anschließendem Bebauungsplanverfahren setzt zunächst das abgeschlossene Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 192/I „Ringstraße“ sowie die gesicherte Umsetzung des Straßenendausbaus voraus.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist realistisch davon auszugehen, dass sich ein Zeitraum von mehreren Jahren ergibt, in denen in diesem Bereich kein neuer Spielplatz durch die Stadt Leverkusen bereitgestellt werden kann.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung, den im Bebauungsplan Nr. 56/I „Hitdorf-West“ festgesetzten Spielplatz zu errichten und zum neu erstellten Abschnitt der Ringstraße sowie zur Hitdorfer Straße durch einen Zaun mit unterstützender Bepflanzung zu sichern.

 

Dieser Vorlage sind die bereits mit der Vorlage Nr. 0333/2010 vorgelegten Planunterlagen nochmals als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Die Herstellung der beiden Kreisverkehrsanlagen, der Planstraße 1 zwischen der Hitdorfer Straße und der Ringstraße sowie der öffentlichen Parkplätze durch den Investor ist mittlerweile fast abgeschlossen. Es ist - wie seinerzeit mit der Vorlage Nr. 0333/2010 vorgesehen – beabsichtigt, den Investor mit der zeitnahen Errichtung des Kinderspielplatzes zu beauftragen und diesen durch die Verwaltung zu refinanzieren. Hierbei ist von Kosten in Höhe von ca. 80.000,-Euro auszugehen. Die Mittel sind 2013 auf der Finanzstelle 67001305012004 „Kinderspielplätze und Spielanlagen“ veranschlagt. Der Auftrag wird über eine Verpflichtungsermächtigung erteilt. Sofern die Refinanzierung dieses Jahr erfolgt, werden die Mittel aus 2013 vorgezogen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1760/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartnerin: Susanne Weber / Fachbereich: 01 / Telefon: 0214/406-8881

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Errichtung eines Kinderspielplatzes am neuen Kreisverkehr Hitdorfer Straße/ Ringstraße/Heerweg

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Über VE 2013

Finanzstelle 67001305012004 „Kinderspielplätze und Spielanlagen“

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ca. 80.000,-€ Baukosten

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Kalk. Abschreibung                                                 5.800,- € p.a.

Kalk. Verzinsung                                                     2.700,- € p.a.

Unterhaltung (Personal- und Sachkosten) ca.      7.250,- € p.a.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Der Kinderspielplatz soll vom Investor des Plangebietes für die Verwaltung errichtet und durch die Verwaltung refinanziert werden.