Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich für die
Fortführung des Glasverbotes in Schlebusch am Karnevalswochenende 2013 aus und
stimmt der anliegenden Allgemeinverfügung sowie den in der Vorlage im Einzelnen
beschriebenen flankierenden Maßnahmen zu.
2.
Eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere
Stadtteile, insbesondere Hitdorf, erfolgt nicht.
3.
Die notwendigen Ressourcen werden dem zukünftig
federführend zuständigen FB Recht und Ordnung im Rahmen des Haushaltes 2013
bereitgestellt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Begründung:
- Ausgangslage
Am 12. Dezember
2011 hat der Rat der Stadt Leverkusen die Einführung des Glasverbotes in
Leverkusen-Schlebusch für Donnerstag, den 16. Februar 2012, und Samstag, den
18. Februar 2012, beschlossen. Die flankierenden Maßnahmen wie Einrichtung der
Sperrstellen und Aufstellen der Container sowie der Einsatz von Mitarbeiter
eines Sicherheitsdienstes wurden im Rahmen des Glasverbotes umgesetzt.
Die Auswertungen
und Nachbesprechungen mit den Sicherheitsbehörden und Veranstaltern haben
gezeigt, dass das Konzept in der bisherigen Fassung übernommen werden kann,
jedoch durch weitere flankierende Maßnahmen, die die Sicherheit der Besucher
gewährleisten soll, ergänzt werden muss. Die Fläche am Lindenplatz war nach den
Veranstaltungszeiträumen weitgehend glasfrei, jedoch in der unmittelbaren
Nachbarschaft sammelte sich Müll und Glas. Für Entspannung an den Sperrstellen
hat die Vorhaltung von Pappbechern, die seitens der Schlebuscher Werbe- und
Fördergemeinschaft gesponsert wurde, gesorgt. Die Personalkapazitäten müssen im
Bereich des Lindenplatzes erheblich aufgestockt werden, da zum Zeitraum
Weiberfastnacht 11.00 – 19.00 Uhr der Agressionspegel durch den vermehrten
Alkoholgenuss gestiegen ist und hier Personalbedarf besteht.
Mit dem Beschluss
des Rates am 12. Dezember 2011 zur Einführung des Glasverbotes in Leverkusen-Schlebusch
wurde auch der Auftrag an die Verwaltung beschlossen, eine Ausweitung auf
andere Stadtteile – insbesondere auf Hitdorf – zu prüfen.
Dieser Prüfauftrag
wurde in die Nachbesprechungen zum Glasverbot und den Karnevalszügen
aufgenommen.
Nach
übereinstimmender Bewertung der Polizei, der Hilfsorganisationen und der städtischen
Dienststellen ist eine Ausweitung des Glasverbotes auf weitere Stadtteile nicht
angezeigt. Die in Hitdorf, Opladen und Wiesorf in unterschiedlicher Intensität
auftretenden Probleme sind mit der Situation in Schlebusch, speziell auf dem
Lindenplatz, nicht vergleichbar.
Glas und Scherben sind in Hitdorf im Unterschied zu Schlebusch nach dem Karnevalszug zügig im Wesentlichen beseitigt. Einen für mehrere Tage als Daueraufenthalts- und Treffpunkt dienenden Platz wie den Lindenplatz gibt es in Hitdorf nicht. Das Geschehen im Umfeld der katholischen Kirche konzentriert sich auf wenige Stunden am Karnevalsfreitag. Die Problematik in Hitdorf besteht vielmehr in einer teilweise erschreckend hohen Gewaltbereitschaft insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, der nur mit polizeilichen Mitteln begegnet werden kann. Ein Glasverbot wäre hier nicht weiterführend.
Lindenplatz
am Freitag, den Fußgängerzone
am Freitag, den
17.
Februar 2012 um 7.30 Uhr 17. Februar 2012 um 7.35 Uhr
- Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich für das Glasverbot wird auf folgende Gebiete festgelegt:
? Fußgängerzone
Schlebusch von der Einmündung Oulustraße (Lindenplatz) bis zur Einmündung
Gregor-Mendel-Straße
? Oulustraße von der
Einmündung Münsters Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße
? Ladenfläche und
Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße
Die Dauer des
Glasverbotes wird in einer Allgemeinverfügung geregelt und orientiert sich an
den Zeiten von 2012. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)
Zeitraum:
Donnerstag, den
07. Februar 2013 von 8.00 – 21.00 Uhr
Samstag, den 09.
Februar 2013 von 10.00 – 19.00 Uhr.
- Sperrmaßnahmen
Die Fußgängerzone
ist über die Zufahrten aus der Dechant-Fein-Straße und Münsters Gäßchen
erreichbar. Daneben führen noch mindestens vier offizielle Zuwegungen in den
betroffenen Bereich und nicht zu vernachlässigen ist die Situation um die
Kirche St. Andreas. Der Lindenplatz kann von der Oulustraße durch mehrere
Zugänge erreicht werden und muss daher komplett mit Gitter abgesperrt werden.
Der Zugang über die Häuserzeile von der Apotheke kommend war im Jahre 2012
problematisch, da dort keine Sperrung bestand und die Jugendlichen daraufhin
diesen Bereich als Aufenthaltsort und Mülldeponie nutzten. Aus diesem Grunde
wird die räumliche Beschränkung auf den Weg entlang der Apotheke und dem
Juwelier und den zur Dechant-Fein-Straße gehörenden Parkplatz erweitert. Die
Sperrung erfolgt auf dem Parkplatz und in dem Fußweg parallel zur Häuserfront. Auch
dort wird entsprechendes Sicherheitspersonal eingesetzt.
Die Absperrung
erfolgt mittels Gittern, die in den Zufahrten / Zugängen aufgestellt werden.
Bei einer Breite von zwei Meter pro Gitter ergibt sich das Erfordernis von 140
Gittern. Da die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) nur über ein
bestimmtes Kontingent verfügt, und diese Gitter zu Karneval von den jeweiligen
Karnevalszügen zum nächsten Veranstaltungsort transportiert werden, müssen die
Gitter von einer externen Firma gemietet werden.
Die Ermittlung
erfolgt in Form der beschränkten Ausschreibung mit drei Anbietern aus der
Bieterdatei der Vergabestelle des Fachbereiches Recht und Ordnung.
Aus
Sicherheitsgründen muss im Jahre 2013 die Oulustraße zwischen Einmündung
Herbert-Wehner-Straße und Einmündung Dhünnberg gesperrt werden. In diesem Jahr
ist es zu Vorfällen gekommen, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko für
Besucher und Einsatzkräfte darstellen. Es wurden Flaschen und Pyrotechnik von
der Oulustraße aus in die Menschenmenge am Lindenplatz geworfen. Der Bereich
zwischen Einmündung Herbert-Wehner Straße / Oulustraße und Münsters Gäßchen ist
für Anlieger befahrbar, nach der Einmündung Münsters Gäßchen erfolgt dann die
Vollsperrung bis Einmündung von-Diergardt-Straße. Auch der ÖPNV wird über
Dhünnberg – Karl-Carstens-Ring- Herbert-Wehner Straße umgeleitet. Es müssen
aber keine Ersatzhaltestellen eingerichtet werden, da auf dieser Umleitung
ausreichende Haltestellen vorhanden sind.
(Anlage
2 Sperrplan)
Damit die
Autofahrer nicht in die Sperrungen fahren, muss die Erweiterung der Maßnahme
entsprechend kommuniziert werden. Es empfiehlt sich auch, die betroffenen
Bereiche frühzeitig mit Hinweisbeschilderung zu versehen, so dass sich bereits
im Vorfeld die Anwohner auf die neue Situation einstellen können.
Eine Absperrung
mittels Gittern ohne entsprechende personelle Unterstützung ist aufgrund der
Brisanz der Veranstaltung nicht durchführbar. Im Jahre 2012 wurde daher ein
Sicherheitsunternehmen mit der Besetzung der Sperrstellen beauftragt. Diese
Maßnahme hat sich bewährt, da die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma entsprechend
geschult sind und auch mit dem extrem aggressiven Klientel umgehen können. Für
die weiteren Sperrstellen am Hammerweg und im Bereich um die Apotheke muss
aufgestockt werden. Auch müssen im Bereich Lindenplatz die personellen
Besetzungen erheblich verstärkt werden, da zu den Spitzenzeiten ab ca. 13.00
Uhr der Andrang ansteigt und auch die Gewaltbereitschaft steigt. Für die
Sperrungen der Oulustraße muss Personal durch den Fachbereich Straßenverkehr
gestellt werden, jedoch mit Unterstützung der externen Kräfte der
Sicherheitsfirma.
Die überarbeitete
Fassung des Sperrplanes wurde mit den Ordnungsbehörden FB Recht und Ordnung und
Straßenverkehr, sowie der Polizei Köln / Leverkusen abgestimmt. Um
Synergieeffekte nutzen zu können, wird empfohlen, wieder die Sicherheitsfirma
zu beauftragen, die auch den Sicherheitsdienst der Stadt Leverkusen stellt. Die
Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Recht und Ordnung und der
Sicherheitsfirma kennen sich und können im Ernstfall entsprechend reagieren.
Sobald diese Vorlage beschlossen wird, ist ein entsprechendes Angebot der Firma
einzuholen.
- Container
Die im Jahre 2012
aufgestellten Container waren ausreichend. Es können im nächsten Jahr weniger
aufgestellt werden. Der Sperrplan wurde den Erfordernissen angepasst. Im
Bereich Lindenplatz reicht ein großer Container und es hat sich bewährt in der
Fußgängerzone Glascontainer einzusetzen. Die großen Container müssen jedoch
außerhalb der Zeiten abgeschlossen werden, da bei den Kontrollgängen
festgestellt wurde, dass diverse Anwohner ihren privaten Müll entsorgen
wollten. Entsprechende rechtliche Schritte wurden eingeleitet. Es hat sich aber
gezeigt, dass die Bevorratung der Container die Arbeit erheblich erleichterte.
An den Sperrstellen müssen nur Gefäße für das Sammeln der Flaschen
bereitstehen, damit beim Transport von der Sperrstelle zum Container kein
Glasbruch verursacht wird. Die Container müssen am Mittwoch vor Weiberfastnacht
aufgestellt werden. Es ist notwendig, die Aufstellung personell zu begleiten
und auch beim Abtransport zu gegen zu sein.
Die Schlösser und
Schlüssel aus dem Jahre 2012 können weiter verwendet werden.
- Pappbecher
Die von der Werbe-
und Fördergemeinschaft Schlebusch gesponserten Pappbecher sind im Jahre 2012
nicht aufgebraucht worden, sondern werden in der Miselohestraße 4 gelagert. Für
2013 können diese wieder verwendet werden. Es sollten jedoch Behälter, die
wasserdicht und hygienisch geeignet sind, angeschafft werden, damit an den
Sperrstellen die Pappbecher gelagert werden können. Die Verteilung und
Einsammlung sollte wieder über die Jobservice Beschäftigungsförderung
Leverkusen (JSL) erfolgen, da der Transport von 1.000 Pappbecher einer
logistische Unterstützung bedarf. Die Zusammenarbeit mit der JSL hat sich in
2012 bewährt und sollte daher fortgeführt werden.
- Reinigung
der Flächen
Im Jahre 2012
haben die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) eine auswärtige Firma mit der
Zwischenreinigung an Karnevalstagen beauftragt. Leider gab es an dem Donnerstag
zunächst erhebliche Startschwierigkeiten. Für 2013 wird empfohlen, feste
Reinigungsintervalle im Bereich Schlebusch am Donnerstag und Samstag und an den
anderen Tagen zu den jeweiligen Karnevalszügen zu vereinbaren, um hier zeitnah
und verursachungsgerechter agieren zu können. Des Weiteren sollte ein
Ansprechpartner der TBL für den Einsatz telefonisch erreichbar sein, da die
Durchführung des Glasverbotes und gleichzeitige Einsatzleitung für die
Reinigung personell nicht realisierbar sind.
- Betreuung
alkoholisierter Jugendliche / Kinder
Ein großes Problem
stellten in diesem Jahr die Jugendlichen / Kinder dar, die entweder nicht so
alkoholisiert waren, dass sie einem Krankenhaus zugeführt werden konnten, aber
deren Eltern auch nicht erreichbar waren, um sie abholen zu können. Die Polizei
ist nicht in der rechtlichen Lage, diese Kinder mit auf die Wache zu nehmen,
ein weiterer Aufenthalt im Gefahrenbereich ist auch nicht angezeigt. In
Rücksprache mit der Stadt Köln werden dort die Jugendlichen / Kinder in den
Rettungszelten der Hilfsorganisationen untergebracht. Es müssen daher an den
Karnevalstagen und an Weiberfastnacht entsprechende Rettungszelte aufgebaut
werden, die mit entsprechendem Personal bestückt sind, um diese Jugendliche
solange zu betreuen, bis sie wieder ausgenüchtert den Rückweg antreten können.
Dies bedeutet jedoch, dass die Stadt Leverkusen die Kosten für diese Maßnahmen
übernehmen muss, da keine andere alternative Maßnahme möglich ist. Eine
Zuführung in ein Kinderheim oder ähnliche Auffangstation ist nicht durch das
Einsatzpersonal vor Ort rechtlich möglich.
- Rechtliche Grundlage
Die rechtliche
Grundlage für die Umsetzung des Glasverbotes stellt die Allgemeinverfügung dar,
die entsprechend veröffentlicht werden muss. Diese Allgemeinverfügung regelt
den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich, und umfasst auch die in diesem
Bereich ansässigen Gastronomiebetriebe oder Kioske, die in dem festgelegten
Zeitraum keinerlei Glasgefäße an Besucher ausgeben dürfen, die den Bereich der
Fußgängerzone betreten wollen. Innerhalb der Gastronomiebetriebe können
natürlich Gläser angeboten werden. (Anlage 1 Allgemeinverfügung)
- Kosten
Für die Maßnahmen im Jahre 2012 wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt. Die Sperrmaßnahmen
müssen in 2013 ausgeweitet werden, um die Sicherheit der Besucher und auch der
Einsatzkräfte zu gewährleisten. Es ist daher weiterhin erforderlich, dass
Haushaltsmittel für das Glasverbot zur Verfügung gestellt werden müssen.
Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahre 2012 sind für 2013 30.000 Euro vorzuhalten. Es ist derzeit nicht absehbar, wie hoch
die Kosten ausfallen werden für:
·
140
Gitter incl. Absperrvorrichtungen wie Ketten oder Schlösser
·
Container
von der AVEA
·
Gefäße
für die Bevorratung der Pappbecher und Transport von Glas
·
Logistische
Unterstützung durch die JSL
·
Personalkosten
der Sicherheitsfirma und Ordner des FB Straßenverkehr
·
Rettungszelte
und entsprechendes Personal für die Betreuung alkoholisierter Kinder und
Jugendliche
- Zuständigkeit
Das Pilotprojekt im Jahre 2012 wurde
personell durch das Dezernatsbüro des Dez. III durchgeführt. Aufgrund der
zeitlichen Dauer und der ausgiebigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten ist eine
Verlagerung der Zuständigkeit in den Fachbereich Recht und Ordnung vorzunehmen.
Hier können entsprechende Kollegen und Kolleginnen im Wechsel und Vertretung
den erheblichen Zeitaufwand auffangen. Die Haushaltsmittel sind daher auch dem
Fachbereich Recht und Ordnung zur Verfügung zu stellen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1773/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner / Dez. III / 88
33..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Weiterführung Glasverbot Karneval 2013, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen zu den Karnevalsveranstaltungen in Leverkusen sicher zu stellen. Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit im Rahmen des § 82 GO zur Erfüllung der Aufgaben notwendig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
In 2012 Etatisierung von 20.000 Euro, Mittelanmeldung für 2013 über FB 30
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von ca. 30.000 Euro gem. Auflistung in der Anlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Abhängig, ob die Maßnahme in der Form 2014 ff fortgesetzt wird
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Die Vorbereitungen zur Umsetzung des Glasverbots benötigen einen zeitlichen Vorlauf von mehreren Monaten, sodass eine Beschlussfassung im September-Turnus erforderlich ist.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Bürger- und Umweltausschuss am 30.08.12 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.