Betreff
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW)
- Bestellung eines Vorsitzenden und eines stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
1779/2012
Aktenzeichen
110-42-PR-1-we
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Ernst Müller, Direktor des Arbeitsgerichts Solingen a. D., wird zum Vorsitzenden der Einigungsstelle; Herr Hermann-Josef Merzbach, Direktor des Amtsgerichts Leverkusen, zum stellvertretenden Vorsitzenden nach § 67 LPVG NRW bestellt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                                                  Häusler

 

Begründung:

 

I.                     Rechtslage

 

Nach § 67 LPVG NRW ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und sechs Beisitzern.

 

Auf den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Die Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt.

 

Im Gegensatz zu der bisher geltenden Fassung des LPVG NRW ist nach der Novelle 2011 zu den folgenden Gegebenheiten keine Einigung zwischen Personalrat und oberster Dienstbehörde mehr erforderlich:

 

·        Einigung über die Zahl der Beisitzer
Hier gilt gemäß § 67 III LPVG NRW n. F. die Zahl von sechs Beisitzern (3 Dienststelle, 3 Personalrat).

·        Namentliche Benennung der Beisitzer
Bislang waren alle Beisitzer innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu benennen. Die Benennung erfolgte dann für die gesamte Amtsperiode des Personalrates. Eine Nachbenennung von Beisitzern war nicht möglich. Nach der Novellierung des LPVG NRW erfolgt die Bestellung der Beisitzer nur noch anlassbezogen. Diese Änderung macht die bislang in der Praxis erfolgende Aufstellung von Listen der Beisitzer entbehrlich.

 

II.                   Konsequenzen für die Stadtverwaltung Leverkusen

 

Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage und der neuen Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2012 bis 30.06.2016) werden

 

·        Herr Ernst Müller, Direktor des Arbeitsgerichts Solingen a. D. als Vorsitzender der Einigungsstelle und

·        Herr Hermann-Josef Merzbach, Direktor des Amtsgerichts Leverkusen als dessen Stellvertreter

 

vorgeschlagen. Beide Herren hatten diese Funktionen schon in der Vergangenheit wahrgenommen (vgl. z. B. Vorlage R 1344/16. TA vom 02.10.2008) und haben bereits jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für eine Verlängerung zur Verfügung zu stehen. Der Personalrat ist mit diesem Vorschlag ausdrücklich einverstanden.

 

Die Dienststelle beabsichtigt gemäß der bislang geübten Handhabung,

 

·        einen Vertreter vom Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (z. B. Fachbereichsleitung oder Referent);

·        einen Vertreter von Dezernat II bzw. vom Fachbereich Personal und Organisation (z. B. Personal- und Organisationsdezernent oder Fachbereichsleitung Personal und Organisation) sowie

·        einen Vertreter vom Fachbereich Recht und Ordnung (z. B. Fachbereichsleitung oder Justiziar)

 

anlassbezogen zu entsenden.