Betreff
Arbeitsmedizinischer Dienst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
1. Betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
2. Aufhebung der Kündigung der Mitgliedschaft im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V. Leverkusen zum 01.01.2013 (Vorlage Rat Nr. 1328/2011)
Vorlage
1795/2012
Aktenzeichen
111-46-21-ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. „DGUV Vorschrift 2“ eine erneute Vergabe zum 01.01.2013 für das Zentrum für Arbeitsmedizin Rhein Wupper, An der Schusterinsel 16, 51379 Leverkusen, vorbereitet wird.

2.    Die Kündigung der Mitgliedschaft im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V Leverkusen wird im Rahmen der Vergabeentscheidung zum 31.12.2012 aufgehoben.

 

gezeichnet: Buchhorn                                                         gezeichnet: Häusler

Begründung:

 

Zu 1.:

 

Die Stadt Leverkusen ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen arbeitsmedizinischen Dienst vorzuhalten.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine europaweite Ausschreibung (Ratsbeschluss Vorlage Nr. 1328/2011 vom 12.12.2011) durchgeführt.

 

Die europaweite Ausschreibung hat ergeben, dass von den vier vorliegenden Angeboten das Zentrum für Arbeitsmedizin Rhein Wupper (An der Schusterinsel 16, 51379 Leverkusen) das preisgünstigste Angebot abgegeben und als einziges den geforderten Standort Leverkusen erfüllt hat.

 

Daher ist die ausgesprochene Kündigung der Mitgliedschaft im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V. Leverkusen zurückzunehmen. Demgegenüber ist eine Mitgliedschaft in der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Leverkusen (als Rechtsnachfolger des Arbeitgeberverbands Rhein-Wupper e.V. Leverkusen) nicht mehr erforderlich und kann somit unterbleiben.

 

 

Zu 2.:

 

Der Ratsbeschluss zur Kündigung der Mitgliedschaft zum 31.12.2012 ist somit aufzuheben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Frau Kuczmann, Fachbereich Personal und Organisation, Tel. 4 06-11 56

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

 

Mit der Maßnahme ist die vorgeschriebene Sicherstellung des Arbeitsschutzes nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verbunden.

 

Für die Mitgliedschaft im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V. Leverkusen  beträgt die jährliche Investitionsumlage 1,00 € pro Mitarbeiter/in.

 

Bei derzeit 2473 Mitarbeiter/innen beträgt die jährliche Investitionsumlage somit

2.473,00 €.

 

Die Kosten für die Investitionsumlage sind bei der Ermittlung der Kosten für die betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (Vorlage 1328/2011) bereits berücksichtigt worden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Alt:      Sachkonto 544309 (Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine)

Neu:    Sachkonto 524909 (Zentral Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

./.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine vorzeitige Bereitstellung der Anfrage war auf Grund der notwendigen Auswertungen der eingereichten Angebote sowie deren abschließende Bewertung erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich.