Beschlussentwurf:
1. Der Entwurf der Wirtschaftsplanung 2013 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „KulturStadtLev“ wird zur Beratung an den Betriebsausschuss KSL und den Finanzausschuss verwiesen.
2. Der Wirtschaftsplan 2013 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die kommunale eigenbetriebsähnliche Einrichtung „KulturStadtLev“ wird in der als Anlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:
a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge 4.576.600 €
Aufwändungen 14.179.900 €
b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen 189.750 €
Ausgaben 189.750 €
c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.
d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2013 wird auf 4.000.000 € festgelegt.
f) Die Betriebsleitung der KulturStadtLev wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 189.750 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.
3. Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 8.137.050 € aus der Kernverwaltung an die KSL wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand um 1.466.250 €.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als „KulturStadtLev“ (KSL) verselbstständigt.
Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.
Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfes (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).
Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KulturStadtLev werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen, nicht kostendeckenden Preisen angeboten.
Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwändungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.
Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszuschusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten durch Ausschöpfung von Leistungspotentialen, Intensivierung von Programmangeboten und bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 1806/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Stephan Reichwaldt/KSL/4110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt