Betreff
Abberufung und Neubestellung eines stellvertretenden Mitgliedes in der Trägerversammlung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen und in dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
1816/2012
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.1    Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus der Trägerversammlung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) nachfolgendes stellvertretende Mitglied ab:

         

          Frau Simone Fey-Hoffmann

 

1.2.   Nach Beschlussfassung zu 1.1 bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO NRW nachfolgendes stellvertretende Mitglied in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL:

         

          Frau Sabine Rusch-Witthohn

           

                      

2.1    Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH nachfolgendes stellvertretende Mitglied ab:

         

          Frau Simone Fey-Hoffmann


 

2.2    Nach Beschlussfassung zu 2.1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

          § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO NRW nachfolgendes stellvertretende Mitglied in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH:

         

Herrn Dirk Terlinden

         

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

In ihrer Funktion als Leiterin des Frauenbüros wurde Frau Simone Fey-Hoffmann als Stellvertreterin von Herrn Beigeordneten Stein in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL und in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH bestellt. Nach der Bestellung von Frau Fey-Hoffmann zur Leiterin des Fachbereiches Personal und Organisation soll die Stellvertretung für Herrn Stein in den genannten Gremien neu geregelt werden.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Als stellvertretende Mitglieder kommen jeweils nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1816/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn/FB 20/2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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