Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen I,
II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretungen I,
II und III befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2013
geplanten Straßensanierungen für ihren Bereich (Anlage 1).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses des
Finanzausschusses zu Ziffer 2..
gezeichnet:
Häusler
(gleichzeitig in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Instandsetzung
von Straßen, Rad- und Gehwegen
Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/ 15.
TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie
Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am
23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.
Die Finanzierung erfolgte in den letzten Jahren z. T. über den städt.
konsumtiven Haushalt aus dem Budget „Aufwand Unterhaltung Infrastruktur“,
Innenauftrag 660012050202 (1 Mio €) der Produktgruppe 1205 mit jährlich rd. 800.000
Euro. Die übrigen Mittel des Budget waren für kleinere Maßnahmen im Rahmen
„Verbesserung Verkehrsverhältnisse“ sowie „Beseitigung Unfallbrennpunkte“
vorgesehen. Ferner wurden Maßnahmen aus Unterhaltungsmitteln der TBL, die durch
das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind, durchgeführt.
Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine
grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu
veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle mit
300.000 Euro jährlich eingerichtet.
In den Anmeldungen zum Haushaltsentwurf wurden die Mittel der
Produktgruppe 1205 vollständig gestrichen. Hat dies im endgültigen Haushalt
Bestand, so sind in der Straßeninstandsetzung weitere Projekte zurückzustellen.
Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in
den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der
Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann,
abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 30 % und 70 % der Kosten
zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis
80 %. (Beitragspflicht gemäß neuer Satzung; Vorlage: 0690/2010).
Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist z. T.
abhängig von anstehenden Kanalsanierungsarbeiten, evtl. Arbeiten der EVL am
Trassennetz sowie weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass Hochbaumaßnahmen in
der Straße erst durchgeführt werden sollten.
Die aufgeführten Maßnahmen wurden zusätzlich
im Hinblick auf die Untersuchungs-pflicht der Hausanschlussleitungen
vorbereitet oder werden noch vorbereitet, wenn die gesetzlichen Grundlagen
eindeutig neu geregelt sind.
Die Umsetzung des
Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR
unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.
Da die für 2012 vorgesehenen
Instandsetzungen z. T. bereits aus 2011 verschoben worden waren, kam im Hinblick
auf die von den TBL initiierten Hausanschlussuntersuchungen und Sanierungen
eine weitere Verschiebung nicht in Betracht. Insofern entstehen 2012 Verluste
bei den TBL, die im Jahr 2013 ausgeglichen werden müssen. Das
Instandsetzungsbudget der TBL für 2013 ist daher entsprechend reduziert.
a) Sachstand Instandsetzungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2012 (siehe
Beschlusspunkt 1):
Bez. |
Maßnahme |
Prognose
01.11.2012 |
I |
Am Werth |
abgeschlossen |
I |
Fährstr. (zw.
Hitdorfer Str. und Ringstr.) |
abgeschlossen |
I |
Memelstraße |
abgeschlossen |
II |
Am Falkenberg |
abgeschlossen |
II |
Am Frankenberg |
abgeschlossen |
II |
Am Hang |
abgeschlossen |
II |
Am Kreispark |
zurückgestellt |
II |
Miselohestraße |
abgeschlossen |
II |
Moselstraße |
abgeschlossen |
II |
Schlebuscher
Straße |
zurückgestellt |
III |
Am Scherfenbrand
(zw. Mülheimer Str. und Am Märchen) |
abgeschlossen |
III |
Bernhard-Letterhaus-Str. |
abgeschlossen |
III |
Brucknerstraße |
noch nicht begonnen |
III |
Carlo-Mierendorff-Str. |
abgeschlossen |
III |
Elisabeth-von-Thadden-Str. |
im Bau |
III |
Felix-Roll-Straße |
abgeschlossen |
III |
Im Bühl |
abgeschlossen |
III |
Nikolaus-Groß-Straße |
abgeschlossen |
III |
Semmelweißstraße |
noch nicht begonnen |
I |
Rostocker Str. /
Jenaer Str. (nach Abschluss des Kanalbaus über Rahmenvertrag) |
zurückgestellt |
II |
Böcklerstraße /
Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus) |
im Bau |
II |
Peter-, Paul- und
Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstr. (Teilstück) (im Zuge
des Kanalbaus) |
im Bau |
II |
Düsseldorfer
Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz |
nahezu abgeschlossen |
II |
Am Rosenhügel,
Behringstr., Löfflerstr., Von-Pettenkofen-Str., Teilstück Esmarchstr. incl.
öffentl. Gehweg (mit Kanalbau) |
abgeschlossen |
III |
Gezelinallee zw.
Oulustr. und Felix-von-Roll-Str. |
abgeschlossen |
III |
Marktplatz
Schlebusch |
abgeschlossen |
III |
Hamberger Str.
(Deckenerneuerung) |
zurückgestellt |
b.) Die Instandsetzungsmaßnahmen im Straßenraum sowie die Übersicht der nicht endausgebauten Straßen ab dem Jahr 2013 im konsumtiven (TBL AöR) und investiven Bereich (städt. Haushalt) sind in der Anlage 1 dargestellt. Alle Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeit.
c) Nachrichtlich:
Instandsetzungsmaßnahmen, die nach 2013
vorzusehen sind (nicht aus Unterhaltungsbudget):
Bez. |
Maßnahme |
Kosten |
I |
Theodor-/ Helenenstr. (nach Kanalbau) |
275.000 € |
III |
Bruchhauser Str. zw. A1 und Steinbücheler
Str. (nach Kanalbau) |
300.000 € |
III |
Kapellenstraße
zw. Hamberger Str. und Altenberger Str. (nach Kanalbau) |
160.000 € |
d) Nachrichtlich:
Folgende Straßen (auszugsweise) gelten als
nicht erstmalig hergestellt und werden daher nur eingeschränkt unterhalten. Sie
sind künftig über den Investitionshaushalt der Stadt und durch Beitragsumlage
in Höhe von 90% auszubauen:
Bez. |
Maßnahme |
II |
Bendenweg zw. V.-Ketteler und Moselstraße |
II |
Neukronenbergerstr. zw. Am Weidenbusch und
Ende der Bebauung |
II |
Am Arenzberg |
II |
Hüscheider Str. zw. Hüscheider Gärten und
Blütenstr. |
II |
Hüscheider Gärten |
II |
Blütenstraße |
II |
Imbach |
II |
Imbacher Weg im
Bereich der Bebauung |
II |
Auf dem Bohnbüchel (im Haushalt angemeldet
ab 2013) |
III |
Schlebuschrath |
III |
Sperberweg |
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1830/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gerlich, 406- 66 00
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2013
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205, bisher: 810.000 Euro
Reduzierung im Haushaltsentwurf auf: 0 Euro
Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung
laut Instandsetzungskonzept (jährlich): 300.000 Euro
Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.
Die Umsetzung des
Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR
unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.