Betreff
Sachstand Straßeninstandsetzungskonzept 2012/ 2013
Vorlage
1830/2012
Aktenzeichen
660-sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

1.      Die Bezirksvertretungen I, II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.

2.      Die Bezirksvertretungen I, II und III befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2013 geplanten Straßensanierungen für ihren Bereich (Anlage 1).

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses des Finanzausschusses zu Ziffer 2..

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Instandsetzung von Straßen, Rad- und Gehwegen

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/ 15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.

 

Die Finanzierung erfolgte in den letzten Jahren z. T. über den städt. konsumtiven Haushalt aus dem Budget „Aufwand Unterhaltung Infrastruktur“, Innenauftrag 660012050202 (1 Mio €) der Produktgruppe 1205 mit jährlich rd. 800.000 Euro. Die übrigen Mittel des Budget waren für kleinere Maßnahmen im Rahmen „Verbesserung Verkehrsverhältnisse“ sowie „Beseitigung Unfallbrennpunkte“ vorgesehen. Ferner wurden Maßnahmen aus Unterhaltungsmitteln der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind, durchgeführt.

Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle mit 300.000 Euro jährlich eingerichtet.

 

In den Anmeldungen zum Haushaltsentwurf wurden die Mittel der Produktgruppe 1205 vollständig gestrichen. Hat dies im endgültigen Haushalt Bestand, so sind in der Straßeninstandsetzung weitere Projekte zurückzustellen.

 

Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann, abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 30 % und 70 % der Kosten zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis 80 %. (Beitragspflicht gemäß neuer Satzung; Vorlage: 0690/2010).

 

Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist z. T. abhängig von anstehenden Kanalsanierungsarbeiten, evtl. Arbeiten der EVL am Trassennetz sowie weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass Hochbaumaßnahmen in der Straße erst durchgeführt werden sollten.

Die aufgeführten Maßnahmen wurden zusätzlich im Hinblick auf die Untersuchungs-pflicht der Hausanschlussleitungen vorbereitet oder werden noch vorbereitet, wenn die gesetzlichen Grundlagen eindeutig neu geregelt sind.

 

Die Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.

 

Da die für 2012 vorgesehenen Instandsetzungen z. T. bereits aus 2011 verschoben worden waren, kam im Hinblick auf die von den TBL initiierten Hausanschlussuntersuchungen und Sanierungen eine weitere Verschiebung nicht in Betracht. Insofern entstehen 2012 Verluste bei den TBL, die im Jahr 2013 ausgeglichen werden müssen. Das Instandsetzungsbudget der TBL für 2013 ist daher entsprechend reduziert.

 

 

a) Sachstand Instandsetzungsmaßnahmen zum Ende des Jahres 2012 (siehe Beschlusspunkt 1):

 

 

Bez.

Maßnahme

Prognose 01.11.2012

I

Am Werth

abgeschlossen

I

Fährstr. (zw. Hitdorfer Str. und Ringstr.)

abgeschlossen

I

Memelstraße

abgeschlossen

II

Am Falkenberg

abgeschlossen

II

Am Frankenberg

abgeschlossen

II

Am Hang

abgeschlossen

II

Am Kreispark

zurückgestellt

II

Miselohestraße

abgeschlossen

II

Moselstraße

abgeschlossen

II

Schlebuscher Straße

zurückgestellt

III

Am Scherfenbrand (zw. Mülheimer Str. und Am Märchen)

abgeschlossen

III

Bernhard-Letterhaus-Str.

abgeschlossen

III

Brucknerstraße

noch nicht begonnen

III

Carlo-Mierendorff-Str.

abgeschlossen

III

Elisabeth-von-Thadden-Str.

im Bau

III

Felix-Roll-Straße

abgeschlossen

III

Im Bühl

abgeschlossen

III

Nikolaus-Groß-Straße

abgeschlossen

III

Semmelweißstraße

noch nicht begonnen

I

Rostocker Str. / Jenaer Str. (nach Abschluss des Kanalbaus über Rahmenvertrag)

zurückgestellt

II

Böcklerstraße / Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus)

im Bau

II

Peter-, Paul- und Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstr. (Teilstück) (im Zuge des Kanalbaus)

im Bau

II

Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz

nahezu abgeschlossen

II

Am Rosenhügel, Behringstr., Löfflerstr., Von-Pettenkofen-Str., Teilstück Esmarchstr. incl. öffentl. Gehweg (mit Kanalbau)

abgeschlossen

III

Gezelinallee zw. Oulustr. und Felix-von-Roll-Str.

abgeschlossen

III

Marktplatz Schlebusch

abgeschlossen

III

Hamberger Str. (Deckenerneuerung)

zurückgestellt

 

 

 

 

b.) Die Instandsetzungsmaßnahmen im Straßenraum sowie die Übersicht der nicht endausgebauten Straßen ab dem Jahr 2013 im konsumtiven (TBL AöR) und investiven Bereich (städt. Haushalt)  sind in der Anlage 1 dargestellt. Alle Vorhaben stehen unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeit.

 

 

 

c) Nachrichtlich:

Instandsetzungsmaßnahmen, die nach 2013 vorzusehen sind (nicht aus Unterhaltungsbudget):

 

Bez.

Maßnahme

Kosten

I

Theodor-/ Helenenstr. (nach Kanalbau)

275.000 €

III

Bruchhauser Str. zw. A1 und Steinbücheler Str. (nach Kanalbau)

300.000 €

III

Kapellenstraße zw. Hamberger Str. und Altenberger Str. (nach Kanalbau)

160.000 €

 

 

d) Nachrichtlich:

Folgende Straßen (auszugsweise) gelten als nicht erstmalig hergestellt und werden daher nur eingeschränkt unterhalten. Sie sind künftig über den Investitionshaushalt der Stadt und durch Beitragsumlage in Höhe von 90% auszubauen:

 

Bez.

Maßnahme

II

Bendenweg zw. V.-Ketteler und Moselstraße

II

Neukronenbergerstr. zw. Am Weidenbusch und Ende der Bebauung

II

Am Arenzberg

II

Hüscheider Str. zw. Hüscheider Gärten und Blütenstr.

II

Hüscheider Gärten

II

Blütenstraße

II

Imbach

II

Imbacher Weg im Bereich der Bebauung

II

Auf dem Bohnbüchel (im Haushalt angemeldet ab 2013)

III

Schlebuschrath

III

Sperberweg

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1830/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gerlich, 406- 66 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2013

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205, bisher:           810.000 Euro

Reduzierung im Haushaltsentwurf auf:                                         0 Euro

 

Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung

laut Instandsetzungskonzept (jährlich):                                         300.000 Euro

 

Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.

 

Die Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.