- Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die Dhünnstraße
Beschlussentwurf:
1. Um während der Zeit des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch die Dhünnstraße zu erreichen, beschließt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Einrichtung der Sperrmaßnahmen entsprechend der dargestellten Variante Nr. 1.
2. Der zeitliche Rahmen für die Sperrung wird entsprechend Variante Nr. 1
vorgenommen.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
1.
Sachverhalt
Während der Adventszeit und damit auch während der Zeit des Weihnachtsmarktes kommt es in Wiesdorf zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. In diesem Zusammenhang wurde in 2011 auf der Wöhlerstraße die Linksabbiegerspur in die Fr.-Ebert-Straße (Richtung Kinopolis / Einfahrt Parkhaus „Rathausgalerie“) gesperrt. Dadurch müssen Autofahrer mit Fahrtziel Kinopolis / Parkhaus „Rathausgalerie“ die Wöhlerstraße bis zum Nobelplatz fahren und dort wenden.Viele Verkehrsteilnehmer suchen zur Umgehung diese Umwegs oder Umfahrung von Verkehrsstauungen im Kernbereich von Wiesdorf Ausweichstrecken. Außerdem entstehen vermehrt Park- und Parksuchverkehre. Diese Umstände führen gerade im Bereich der Dhünnstraße zu einer sehr starken Belastung für die Bewohner.
Die Bezirksvertretung I hat am 30.01.12 die Verwaltung beauftragt, für die Weihnachtszeit 2012 Lösungen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs anzubieten (Antrag Nr. 1432/2012).
2.
Lösungsvorschläge
2.1 Sperrmaßnahmen
Zum Schutz der Bewohner im Bereich der Dhünnstraße sind folgende Sperrmaßnahmen möglich:
Variante 1
Sperrung der Dhünnstraße im Bereich der Van´t-Hoff-Straße durch herausnehmbare Poller
Diese Sperrmaßnahme hat den Vorteil, dass der Kindergarten in der Dhünnstraße - wie bisher - direkt angefahren werden kann. Allerdings befinden sich in dem Teil der Dhünnstraße zwischen Dhünnstraße und Van´t-Hoff-Straße kaum Wendemöglichkeiten. Dadurch kann es zu Stauungen und Lärmbelästigungen z.B. durch Hupen kommen.
Variante 2
Sperrung der Dhünnstraße in Höhe Haus Nr. 2 durch herausnehmbare Poller
Diese Sperrmaßnahme hat den Vorteil, dass Autofahrer, die über die Wöhlerstraße in die Dhünnstraße eingefahren sind, direkt im Wendehammer drehen und den Siedlungsbereich wieder verlassen können. Nachteilig ist, dass der Kindergarten nur über die Umfahrung Wöhlerstraße / Nobelstraße / Dhünnstraße erreicht werden kann.
Die Details dieser beiden Varianten sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
Ergänzend zu den Pollerabsperrungen sind halbseitige Straßensperren im Bereich der Clemens-Winkler-Straße bzw. der Nobelstraße mittels mobiler Sperrbake mit einer Beschilderung, die nur den Anliegern ein Befahren erlaubt, vorgesehen, um zusätzlich das Verkehrsaufkommen zu minimieren
Die Anwohner der Kolonie können ihre Wohnungen daher entweder von der Wöhlerstraße oder von der Nobelstraße aus erreichen.
Entscheidungsvorschlag
Aus Sicht des Fachbereichs Straßenverkehr ist die Variante 1 zu bevorzugen, da hierdurch die geringste Einschränkung für die Bewohner erfolgt und trotzdem der Durchgangsverkehr durch die Dhünnstraße unterbunden wird.
2.2
Zeitrahmen
der Sperrmaßnahmen
Bezüglich des zeitlichen Rahmens zu den vorgenannten Sperrungen sind 2 Varianten möglich:
Variante 1
Die Sperrmaßnahmen können zum Schutz der Bewohner vor Durchgangsverkehren während der gesamten Weihnachtsmarktzeit (26.11 – 27.12.2012) eingerichtet werden.
Variante 2
Die Sperrmaßnahmen werden nur an den Wochenenden (30.11. – 02.12.2012, 07.12. – 09.12.2012, 14.12. – 16.12.2012, 21.12. – 23.12.2012) während des Weihnachtsmarktes umgesetzt. Dabei würden die Technischen Betriebe Leverkusen die Sperrmaßnahmen jeweils freitags um 11:00 Uhr einrichten und montags im Laufe des Vormittags wieder aufheben.
Nach dem letzten Weihnachtsmarktwochenende könnten die Sperrmaßnahmen jedoch aufgrund der Feiertage erst am 27.12.2012 aufgehoben werden.
Entscheidungsvorschlag
Erfahrungsgemäß ist es für die Bewohner einfacher, eine geänderte Verkehrsführung für einen festgelegten Zeitraum zu akzeptieren. Ein Wechsel innerhalb einer Woche führt häufig zu Irritationen, da im Vorfeld die nach Wochentagen variierenden An- bzw. Abfahrmöglichkeiten nicht berücksichtigt werden. Aus Sicht des Fachbereichs Straßenverkehr ist daher die Variante 1 zu bevorzugen. Diese ist zudem die kostengünstigere Sperrmaßnahme.
Damit die betroffenen Bewohner sich auf die Sperrmaßnahmen einstellen können, würden diese vorab durch Schreiben und Pressemitteilung über die geänderten Verkehrsregelungen informiert.
3.
Kosten
Kostenermittlung nach Angeboten der Technischen Betriebe Leverkusen zu den beiden Varianten entsprechend Ziffer 2.2 - Zeitrahmen der Sperrung
|
Materialkosten |
Personalkosten |
Gesamtkosten |
Variante 1 |
1.762,00 € + 608,75 € 2.370,75 € |
171,00 € |
2.541,75 € |
Variante 2 |
1.762,00 € + 608,75 € 2.370,75 € |
684,00 € |
3.054,75 € |
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1847/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Heymann / FB 36 / Tel.:
406 3641
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einrichtung von Sperrmaßnahmen im Bereich der Dhünnstraße während der Zeit des Weihnachtsmarktes, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
IA: 360002300102, SK: 525530
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Bei Umsetzung der Variante 1 ist im Jahr 2012 von Kosten in Höhe von 2.541,75 € auszugehen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
In den Folgejahren würden Kosten von 194,00 €/Jahr entstehen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)