Betreff
Widmung Parkplatz Von-Knoeringen-Straße
Vorlage
1849/2012
Aktenzeichen
660-3368-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirkes III beschließt, den Parkplatz an der Von-Knoeringen-Straße vor der Kirche St.Maurinus in Lützenkirchen nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Platz der Gemeinde zu widmen.

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Dieser Parkplatz wurde bereits 1989 ausgebaut. Als selbständiger Parkplatz zählt er nicht als Teil der Von-Knoeringen-Straße, die als Landesstraße L58 gilt.

Zur Rechtssicherheit soll der Parkplatz formell dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.