Betreff
Widmung Parkplatz Von-Knoeringen-Straße
Vorlage
1849/2012
Aktenzeichen
660-3368-mr
Art
Beschlussvorlage
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirkes III beschließt, den Parkplatz an der Von-Knoeringen-Straße vor der Kirche St.Maurinus in Lützenkirchen nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Platz der Gemeinde zu widmen.
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Dieser Parkplatz wurde bereits 1989 ausgebaut. Als selbständiger Parkplatz zählt er nicht als Teil der Von-Knoeringen-Straße, die als Landesstraße L58 gilt.
Zur Rechtssicherheit soll der Parkplatz formell dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.