Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer in der Stadt Leverkusen
Vorlage
1852/2012
Aktenzeichen
202-mie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Gewerbesteuer in der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig in Vertretung

des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Aus Anlass der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2013 und der Anpassung des Haushaltssanierungsplans 2012-2021 schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer wie folgt neu festzusetzen:

 

                                                Hebesatz alt                           Hebesatz neu

2013                                       460 %                                     475 %

 

Neben den auf der Ausgabenseite erforderlichen Einsparungen ist es gleichermaßen geboten, haushaltswirtschaftliche Verbesserungen auch auf der Einnahmenseite zu erzielen. Die Gewerbesteuer gehört neben dem Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt und dient damit in besonderer Weise der Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben.

Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung ist eine Erhöhung der Gewerbesteuer unvermeidlich. Mit einer moderaten Steigerung um lediglich 15 Prozentpunkte bewegt sich die Steuererhöhung in einem für die ansässigen Gewerbebetriebe vertretbaren Rahmen. Dabei ist anzumerken, dass im Jahr 2011 von insgesamt ca. 5.600 Gewerbesteuerpflichtigen in Leverkusen ca. 2.800 (50 %) auch tatsächlich Gewerbesteuer zahlten.

Der Gewerbesteuerhebesatz wurde in Leverkusen zuletzt im Jahre 2003 von 450 % auf 460 % erhöht.

 

Eine Übersicht der Gewerbesteuerhebesätze 2013 der kreisfreien Stärkungspaktkommunen in NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1852/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Miesterfeldt, FB 20, Tel 2160

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erhöhung der Gewerbesteuer

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Gewerbesteuer 970016050102/1605/401300

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt ca. 2,3 Mio €.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2014 und folgende Jahre Mehreinahmen für den städtischen Haushalt zwischen 2,3 Mio € und 3,0 Mio €.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)