Beschlussentwurf:
Den im Forstwirtschaftsplan 2013 aufgeführten und von der Unteren
Forstbehörde durchzuführenden Arbeiten wird zugestimmt.
Die Bezirksvertretungen nehmen den Forstwirtschaftsplan im Zuge der
Anhörung zur Kenntnis.
gezeichnet:
Stein
Begründung:
Die Stadt Leverkusen
ist Mitglied der Forstbetriebsgemeinschaft Leichlingen / Leverkusen,
wirtschaftlicher Verein. Die Bewirtschaftung der im städtischen Eigentum
befindlichen Waldbestände wurde durch den Betriebsleitungs- und
Beförsterungsvertrag auf das Regionalforstamt Bergisches Land, Untere
Forstbehörde, übertragen.
Auf der Grundlage
des zur Zeit geltenden Forsteinrichtungswerkes (10-jährige forstliche
Betriebsplanung) hat die Untere Forstbehörde die 2013 durchzuführenden
Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant und der Stadt in Form des beigefügten
Forstwirtschaftsplanes zur Genehmigung vorgelegt.
Weitere Auskünfte
und Erläuterungen zu den Einzelmaßnahmen werden auf Wunsch in den Sitzungen
durch Herrn Forstamtmann Zimmermann vom Regionalforstamt Bergisches Land
erteilt.
Nach diesem
Bewirtschaftungsplan sind folgende Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2013
vorgesehen:
Erträge:
Verkaufserlöse €
4.000
Aufwendungen:
Unterhaltungskosten €
33.500
Die Steigerung der
Ausgaben zum Vorjahr (+3.500 €) ergibt sich zum einen bei den Wegebaumaßnahmen,
da zusätzlich Freischneidearbeiten berücksichtigt werden müssen, die in
früheren Jahren teilweise durch die TBL erledigt wurden.
Außerdem ist der
Beitrag zur Forstbetriebsgemeinschaft gestiegen, da die geänderte Entgeltordnung
des Landes erhöhte Kosten für den Betriebsleitungs- und Beförsterungsvertrag
einfordert.
Das Gesamtbudget für
den städtischen Wald wird nicht überschritten, da die Mehrausgaben nach den
Erfahrungen der letzten Jahre durch Minderausgaben bei der
Verkehrssicherungspflicht städtischer Waldränder ausgeglichen werden.
Die
Einzelaufstellung der Ausgaben sowie die Hiebsorte und einzelne Kulturmaßnahmen
sind in der Anlage aufgeführt.
Ab 2013 wird bei
Ausstellung der Holz-Sammelscheine aus Gründen des Naturschutzes folgende
Beschränkung aufgenommen: „Einschlag von stehendem Holz nur bis zum 28.Februar,
Aufarbeitung und Abtransport nur bis zum 31. März erlaubt.“
Das schriftliche
Einverständnis der Verwaltung zum Forstwirtschaftsplan 2013 wird nach
entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt
erklärt. Der Beirat für Natur und Landschaft diskutiert die vorliegende Planung
in der Sitzung am 06.11.12.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1853/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Frau Arand / Fachbereich Umwelt/ Telefon: 3240 /
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Pflichtaufgabe § 35 Landesforstgesetz NRW
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 3200 1405 0101 / 140501/ 1405
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
33.500 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
33.500 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)