Betreff
Trägerschaft für die von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) mit der 2. Tranche neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder
Vorlage
1854/2012
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Trägerschaft für die von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen der 2. Tranche neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder wird wie folgt vorgesehen:

 

Tageseinrichtung für Kinder                       Träger­­­­­­­­­ ­­­­­­­­­­­­­­­_________________

Am Steinberg                                               Caritasverband Leverkusen e. V.

Borkumstraße 3                                           Stadt Leverkusen

Burgweg                                                       Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen

Feldsiefer Weg                                            Stadt Leverkusen

Kerschensteinerstraße                               Stadt Leverkusen

Kolberger Straße                                        AWO Kita gGmbH Leverkusen

 

2. Die Überlassung der Tageseinrichtungen für Kinder an freie Träger erfolgt auf der Grundlage der Betriebskostenförderung nach den Vorschriften des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).

 

3. Der von den freien Trägern nach dem Kinderbildungsgesetz zu tragende Trägeranteil wird von der Stadt Leverkusen übernommen, die insoweit eine 100%ige Finanzierung gewährleistet.

 

4. Den freien Trägern wird bei entsprechender Forderung eine Verwaltungskostenpauschale oder ähnliches in Höhe von max. 3 % der Betriebskosten der neuen Tageseinrichtungen für Kinder gewährt.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen.

           

gezeichnet:   

Häusler                                                                      Adomat

(zugleich i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der bisherigen Erörterungen zum u3-Ausbau in Leverkusen ist verschiedentlich angesprochen worden, dass die Trägerschaft von neu errichteten Tageseinrichtungen für Kinder auch von freien Trägern übernommen werden könnte. Erste generelle Gespräche sind diesbezüglich geführt worden, erste Rückmeldungen liegen vor. Weitergehende Erörterungen sind vor dem Hintergrund der seinerzeit noch nicht gegebenen Entscheidungen/Klarheit zur Finanzierung und den Standorten im Einzelnen noch nicht erfolgt. Mit der Vorlage Nr. 1615/2012 hat der Rat in seiner Sitzung am 14.05.12 beschlossen, dass die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen eines ÖPP-/PPP-Projektes die folgenden sieben Tageseinrichtungen für Kinder für die Stadt Leverkusen baut:

 

Am Steinberg (8 Gruppen, 64 u3-Plätze, 56 ü3-Plätze)

Borkumstraße 3 (6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Burgweg (4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Feldsiefer Weg (4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Kerschensteinerstraße (6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Kolberger Straße (4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Kreuzhof (6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze).

 

Auf dieser konkreten Grundlage ist mit Schreiben vom 12.07.12 mit den Trägern bzw. Trägervertretern erneut Kontakt aufgenommen worden, um die Frage der Übernahme der Trägerschaft einer/mehrerer der vorstehenden Tageseinrichtungen für Kinder und die erwarteten Konditionen abzuklären. Zweckmäßiger Weise ist für die Zuschrift auf den Adressatenkreis der Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, Tageseinrichtungen für Kinder zurückgegriffen worden.

 

Zwischenzeitlich hat sich von der Sachgrundlage her eine Veränderung dergestalt ergeben, dass aktuell der Standort Kreuzhof aufgrund der Seveso II-Problematik nicht umgesetzt werden kann, so dass es bei sechs neuen Tageseinrichtungen für Kinder verbleibt.

 

Zum erbetenen Rückmeldetermin 10.08.12 sind folgende Rückmeldungen erfolgt:

 

a) Caritasverband Leverkusen e. V. (Schreiben vom 16.07.12)

Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für die neue Tageseinrichtung für Kinder Am Steinberg.

Erwartet wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen. Weiterhin wird eine Beteiligung an den zusätzlichen Gemein- und Verwaltungskosten durch die Stadt Leverkusen angestrebt, ohne konkrete Bezifferung der Höhe.

 

b) PariSozial Bergisches Land gGmbH, 51465 Bergisch Gladbach (Schreiben vom 26.07.12)

Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für eine der neuen viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (Red. Anmerkung: Burgweg, Feldsiefer Weg, Kolberger Straße).

Erwartet wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, sowie die Beteiligung der Stadt an den Kosten der Einrichtung Erstausstattung.

 

c) Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen (Schreiben vom 06.08.12)

     Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für bis zu zwei der neuen Tageseinrichtungen für Kinder. In Frage kommen dabei aus dortiger Sicht die Tageseinrichtung für Kinder Burgweg und ggf. eine weitere Einrichtung, z. B. Am Steinberg. Nicht in Frage kommen aktuell die Tageseinrichtungen für Kinder Feldsiefer Weg und Kolberger Straße.

     Erwartet wird eine 100 %ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, sowie die Übernahme eines Verwaltungskostenanteils durch die Stadt, ohne konkrete Bezifferung der Höhe.

 

d) AWO Kita gGmbH Leverkusen (Schreiben vom 07.08.12)

     Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft der Tageseinrichtung für Kinder Kolberger Straße oder Feldsiefer Weg.

     Erwartet wird eine 100%ige Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen, sowie die Gewährung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3 % der Betriebskosten durch die Stadt Leverkusen.

 

e) FRÖBEL Köln gGmbH, 50668 Köln (Schreiben vom 08.08.12)

     Es besteht Interesse an der Übernahme der Trägerschaft für jede der neuen Tageseinrichtungen für Kinder.

     Erwartet wird die Übernahme des hälftigen Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen (4,5 % der Betriebskosten), sowie eine Unterstützung durch die Stadt bei der Ausstattung des Betreuungsbereiches für Kinder unter 3 Jahren und bei entsprechenden Anträgen auf mögliche Fördermittel des Landes oder Bundes.

 

f)   DRK Kreisverband Leverkusen e. V. (Mail vom 08.08.12)

     Mitteilung, dass bedingt durch Urlaubszeit und andere Termine erst Ende September 2012 eine Rückmeldung hinsichtlich einer möglichen Trägerschaft gegeben werden kann.

     Am 25.09.12 ist diesbezüglich noch einmal telefonisch mit dem DRK Kontakt aufgenommen worden. Die daran anschließende, am 04.10.12 eingegangene Rückschrift führt aus, dass generell eine Übernahme einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung vorstellbar ist, wenn neben den KiBiz-Pauschalen der sogenannte Trägeranteil übernommen wird, zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % seitens der Stadt Leverkusen. Hinsichtlich eines konkreten Standortes soll bis Ende Oktober eine Mitteilung folgen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass das Betreiben einer weiteren Kindertageseinrichtung nur erfolgen kann, wenn das entsprechende Personal auch gefunden wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung war bisher bei den Erörterungen im Rat der Stadt Leverkusen und seinen Gremien die Tendenz gegeben, freien Trägern die Trägerschaft über die neuen Tageseinrichtungen für Kinder teilweise zu übertragen, allerdings sollte es sich nach hiesiger Auffassung, und so sind bisher auch die verschiedenen Äußerungen aus dem politischen Raum interpretiert worden, um örtliche Träger handeln. Auswärtige gGmbH sollten aus Sicht der Verwaltung keine Berücksichtigung finden.

 

Die örtlichen Freien Träger sind zur Übernahme der Trägerschaft nur bereit, wenn eine 100%ige Finanzierung erfolgt, d. h. der Trägeranteil durch die Stadt Leverkusen übernommen, sowie des Weiteren eine Verwaltungskostenpauschale o. ä., teilweise noch in nicht bestimmter Höhe, gewährt wird. Mit Blick auf bisherige anderweitige Regelungen sollte aus Sicht der Verwaltung, so denn überhaupt, eine Verwaltungskostenpauschale max. in Höhe von 3 % der Gesamtbetriebskosten gewährt werden.

 

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Tageseinrichtung für Kinder, d. h. der Übernahme des Trägeranteils, und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch einen freien Träger ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben. Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten her. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der Jugendhilfeplanung und der bis zum 15.03. eines jeden Jahres notwendigen verbindlichen Meldung für das kommende Kindergartenjahr an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt getroffen. Beispielhaft ist eine Berechnung für eine neue Tageseinrichtung für Kinder mit angenommenen Gruppenformen und Betreuungszeiten erfolgt und als Anlage 1 beigefügt.

 

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, eine nicht so unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Tageseinrichtung für Kinder in städtischer Trägerschaft. Selbst bei einer anzustrebenden diesbezüglichen vertraglichen Regelung ist letztendlich die Trägerautonomie unveränderbarer Fakt.

 

Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen würde sich folgendes Szenario für die neuen Tageseinrichtungen für Kinder ergeben:

 

Am Steinberg

(8 Gruppen, 64 u3-Plätze, 56 ü3-Plätze)

Träger: Caritasverband Leverkusen e. V.

 

Die evtl. angestrebte Trägerschaft durch den Kirchlichen Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen findet keine Umsetzung.

 

Borkumstraße 3

(6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Träger: Stadt Leverkusen

 

Burgweg

(4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Träger: Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen

 

Feldsiefer Weg

(4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Träger: Stadt Leverkusen

 

Die alternativ zur Tageseinrichtung für Kinder Kolberger Str. angestrebte Trägerschaft durch die AWO Kita gGmbH Leverkusen findet keine Umsetzung.

 

Kerschensteinerstraße

(6 Gruppen, 48 u3-Plätze, 42 ü3-Plätze)

Träger: Stadt Leverkusen

 

Kolberger Straße

(4 Gruppen, 32 u3-Plätze, 28 ü3-Plätze)

Träger: AWO Kita gGmbH Leverkusen

 

Die Trägerschaftsanfrage der PariSozial Bergisches Land gGmbH, 51465 Bergisch-Gladbach, und der FRÖBEL Köln gGmbH, 50668 Köln, finden keine Berücksichtigung.

 

Hinsichtlich einer evtl. Trägerschaft des DRK Kreisverbandes Leverkusen e. V. wird die von dort bis Ende Oktober 2012 avisierte konkretisierende Mitteilung bei Vorliegen in die Beratungen eingebracht.

 

Der Beschlussentwurf sieht eine Beteiligung der Bezirksregierung Köln als Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Gewährung der freiwilligen Leistungen (Übernahme des Trägeranteils, Verwaltungskostenpauschale) nicht vor, da die Verwaltung davon ausgeht, dass die Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes erfolgt und dementsprechend in diesem Einzelfall keine Beteiligung der Bezirksregierung Köln mehr erforderlich ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1854/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 02171/406-5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Übertragung der Trägerschaft neuer Tageseinrichtungen für Kinder an freie Träger, verbunden mit einer Vollfinanzierung und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale.

Die Übernahme des Trägeranteils und die Verwaltungskostenpauschale ist formal eine freiwillige Leistung. Trotz Gewährung ist für die Stadt Leverkusen aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Landesförderung jedoch keine Haushaltsmehrbelastung gegenüber einer eigenen Trägerschaft gegeben, die im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren eine Pflichtaufgabe ist.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 060502, Produktgruppe 0605.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die konkrete Höhe der Aufwendungen ist abhängig vom Betreuungsangebot, das im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeplanung mit der verbindlichen Meldung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt zum 15.03. jeden Jahres für das ab dem 01.08. beginnende nachfolgende Kindergartenjahr neu festgelegt wird.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. B.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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