Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt den Sachstandsbericht
zur Kenntnis und stimmt zu
1. der Fällung der Linde aus Gründen der
Gefahrenabwehr,
2. der Streichung des Naturdenkmales (ND) Nr.
2.3-37 aus der Liste der Naturdenkmale und
3. der Umwandlung des Schutzstatus des ND 2.3
- 20 von ND in geschützten Landschaftsbestandteil (gLB),
4. der Vorlage des nächsten Sachstandberichts
nach Inkrafttreten des neuen Landschaftsplanes und der ersten Begutachtung der
darin festgesetzten neuen Naturdenkmale (voraussichtlich in 2 Jahren).
gezeichnet:
Adomat
(i. V. von Herrn Beig. Stein)
Begründung:
Der Arborist des Fachbereichs Stadtgrün hat die im Landschaftsplan (Nr. 2. 3) der Stadt Leverkusen festgesetzten Naturdenkmale des Bezirk III begutachtet, ihren Zustand bewertet und den Handlungsbedarf beschrieben (Anlage 2).
Von den insgesamt 30 Bäumen wurden
drei bereits aus Gründen der Gefahrenabwehr gefällt (Vorlage 1560/2012), ein
weiterer Baum (Linde, 2.3-48, Fotos) steht jetzt zur Fällung an. Die Linde
zeigt eine weit reichende und stark
vorangeschrittene Fäuleentwicklung in allen Bereichen (Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzeln).
Es besteht Umsturzgefahr.
Ein instabiles Naturdenkmal (Nr. 2.3-63 - Eiche, Foto) konnte - durch einen Zaun gesichert - mit Zustimmung des Eigentümers auf der Grünfläche stehen bleiben.
Lediglich an drei Bäumen waren keine Maßnahmen erforderlich, 17 Bäume müssen geschnitten werden, davon viermal mit Seilklettertechnik. Bei drei Denkmalen wird der starke Pilzbefall in kürzeren Kontrollintervallen beobachtet.
Das Naturdenkmal Nr. 2.3-37 – Eiche soll aus der Liste der Naturdenkmale entfernt werden. Vor Ort stehen mehrere gleichartige Bäume, von denen sich kein Exemplar als Naturdenkmal hervorhebt. Der Zustand der gesamten Gruppe ist so schlecht (starke Vitalitätsprobleme mit z.T. diversen Faulstellen), dass die Festsetzung „Naturdenkmal“ entfallen sollte.
Unter der Nr. 2.3 -20 steht im gültigen Landschaftsplan als ND eine Eiche verzeichnet. Am Standort befindet sich eine Baumgruppe aus gleichartigen Altbäumen. Auch hier lässt sich kein einzelnes Naturdenkmal hervorheben. Der Zustand der Bäume ist gesund bis leicht geschädigt. Die Verwaltung schlägt vor, die Baumgruppe als prägendes Landschaftselement mit dem Schutzstatus „geschützter Landschaftsbestandteil“ in den neuen Landschaftsplan aufzunehmen.
Die Umsetzung der geänderten Schutzausweisung erfolgt im Rahmen des laufenden Änderungsverfahrens des Landschaftsplanes zu gleich mit der Ausweisung neuer Naturdenkmale.
Der nächste Sachstandsbericht soll vorgelegt werden, wenn die neuen, im überarbeiteten Landschaftsplan festgesetzten Naturdenkmale das erste Mal bewertet wurden. Tritt der Landschaftsplan 2013 in Kraft, wird dies voraussichtlich Ende 2014 der Fall sein.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1873/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich 67 / Telefon: 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Arbeiten erfolgen im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten des FB Stadtgrün.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)