Betreff
Sachstandsbericht Naturdenkmale Bezirk II
Vorlage
1875/2012
Aktenzeichen
322-13-12-5-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt zu, dass der nächste Sachstandsbericht nach Inkrafttreten des neuen Landschaftsplanes und der ersten Begutachtung der darin festgesetzten neuen Naturdenkmale (ND) vorgelegt wird (voraussichtlich in 2 Jahren).

Das ND 2.2-32 wird aus dem Schutzstatus „Naturdenkmal“ entlassen.

 

gezeichnet:

Adomat

(i. V. von Herrn Beigeordneten Stein)

 

Begründung:

 

Der Arborist des Fachbereichs Stadtgrün hat die im Landschaftsplan (Nr. 2. 3) der Stadt Leverkusen festgesetzten Naturdenkmale des Bezirks II begutachtet, ihren Zustand bewertet und den Handlungsbedarf beschrieben. Von den insgesamt 13 Bäumen erfordern vier keine Pflegemaßnahmen, an sieben Bäumen sind Pflegemaßnahmen notwendig.

 

Die Anlage 3 zeigt Fotos der Pflegemaßnahmen an einer Linde (Nr. 2.3-18) in Romberg. Um zu verhindern, dass der Baum wegen eines Zwieselrisses auseinander bricht, wurden Metallbolzen angebracht. Die Kronenschnitte erfolgten in Seilklettertechnik.

 

Ein Baum (Nr. 2.3-8) konnte noch nicht bewertet werden, da es sich um ein Naturdenkmal (ND) auf privatem Grund handelt und noch kein Kontakt mit dem Eigentümer möglich war. Ein Baum (Nr. 2.3-14) ist nicht mehr vorhanden. Über den Verbleib liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Die Krone der Platane (ND 2.3-32) wurde in den neunziger Jahren aus Gründen der Gefahrenabwehr entfernt. Der Stamm wird als Höhlenbaum erhalten. Im jetzigen Zustand ist der Baum nicht mehr denkmalwürdig.

 

Der nächste Sachstandsbericht soll vorgelegt werden, wenn die neuen, im überarbeiteten Landschaftsplan festgesetzten Naturdenkmale das erste Mal bewertet wurden. Tritt der Landschaftsplan 2013 in Kraft, wird dies voraussichtlich Ende 2014 der Fall sein.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   1875/2012…………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Hammer/ Fachbereich 67/ Telefon: 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Die Arbeiten erfolgen im Rahmen des Unterhaltungsbudgets des FB Stadtgrün.

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)