Betreff
Fällung eines Baumes am Kindergarten Dhünnstraße
Vorlage
1891/2012
Aktenzeichen
-01-40-1891/2012-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung eines Trompetenbaumes auf dem Gelände des Kindergartens Dhünnstraße zu.

 

gezeichnet:

Häusler

 

Begründung:

 

Bei dem zu fällenden Solitärbaum handelt es sich um eine zweistämmige Catalpa (Trompetenbaum) mit einem Stammdurchmesser von insgesamt 1,25 m.

 

Der Baum befindet sich seit Jahren wegen zunehmender Totholzbildung und anderer Schadsymptome unter Beobachtung. Obwohl feststand, dass der Baum innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgängig sein würde, wurde die Fällung der vergleichsweise seltenen Baumart durch laufende Pflegemaßnahmen (Totholzbeseitigung und Einkürzen der Krone etc.) hinausgezögert.

 

Nach einem spontanen Astbruch im Sommer dieses Jahres wurde der Baum erneut eingehend mit dem Hubsteiger untersucht. Dabei wurde an einem Teilstamm eine Rissbildung und Rindenablösung festgestellt. Außerdem hat ein Starkast im oberen Kronenbereich einen nässenden Riss und Hohlklang.

 

Weitere Pflegemaßnahmen können den Baum nicht mehr retten. Nicht zuletzt wegen des Standortes auf dem Gelände eines Kindergartens muss der Baum aus Sicherheitsgründen gefällt werden.

 

Da die Untersuchung im Sommer keine Gefahrenmomente aufzeigte, die unverzügliches Handeln erforderlich machten, wurde entschieden, den Schattenbaum den Sommer über noch stehen zu lassen und die Fällung erst nach der Vegetationsperiode durchzuführen.

 

Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen. Über den Standort wird noch entschieden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1891/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Die Maßnahme kann aus freigegebenen Budgetmitteln finanziert werden.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 –Produktgruppe Öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

ca. 1.000 Euro

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

keine

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zunächst wurde übersehen, dass der Solitärbaum mehrstämmig ist, also insgesamt einen Stammdurchmesser von mehr als einem Meter aufweist und die Fällung somit vorher der Bezirksvertretung vorgelegt werden muss. Deshalb wird diese Vorlage über den Nachtrag eingebracht. Mit der Fällung bis nach dem nächsten erreichbaren Turnus im Februar 2013, also weitere drei bis vier Monate zu warten, ist in Anbetracht der fortschreitenden, allgemeinen Gefährdungslage, z. B. durch Eis- und Schneebruch, an dem Kindergartenstandort nicht ratsam.