- Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Leverkusen 2010
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 05.11.12
gezeichnet:
BM Lux Rh. Ippolito Rh. Hupperth
(i. V. des Oberbürgermeisters)
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
StK Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Kommunen haben gem. § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
(NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010
den ersten Gesamtabschluss nach § 116
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) aufzustellen.
Dieser fasst, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die
verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der
Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen.
Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage so darzustellen, als ob
die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige
wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet.
Die Adressaten des Gesamtabschlusses sollen anhand dieser Information
beurteilen können, ob die Gemeinde
einschließlich ihrer Betriebe
zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben zu
erfüllen.
Nach § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW und § 49 der
Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) besteht der Gesamtabschluss aus:
Ø
der
Gesamtergebnisrechnung,
Ø
der
Gesamtbilanz und
Ø
dem
Gesamtanhang.
Darüber hinaus ist dem Gesamtabschluss ein
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Da der Beteiligungsbericht 2011 mit den
Werten für das Jahr 2010 dem Rat mit Vorlage Nr. 1575/2012 am 02.07.2012
bereits zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, wird auf die erneute Hinzufügung
verzichtet.
Neben den gesetzlichen Regelungen der GO NRW und GemHVO NRW sind bei der
Aufstellung des Gesamtabschlusses auch ergänzende Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet worden. Auch
die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) wurden berücksichtigt.
Das Geschäftsjahr für den „Konzern“ Stadt Leverkusen und die konsolidierten
Organisationen entspricht dem Kalenderjahr.
Die Darstellung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung
entspricht den
Regelungen des § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38
Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW.
Der Gesamtabschluss wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch
den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt. Der Berichtsentwurf
zum Gesamtabschluss 2010 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem
Finanzausschuss in den Sitzungen am 03.12.2012 vorgelegt und durch die Prüfinstanz
eingehend erläutert.
Gemäß § 101 Abs. 8
GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung
und Testierung nach § 101 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bzw. in
Beauftragung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung einer externen
Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft (s. Vorlage 0554/2010).
Der Gesamtabschluss 2010 wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, geprüft und hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.
Im nächsten Schritt
wird der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat der Stadt
Leverkusen in seiner Sitzung am 10.12.2012 vorgelegt.
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Leverkusen, der im Ratsinformationssystem
Session im Internet eingesehen werden kann, schließt mit folgenden Eckwerten
ab:
a) Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Fehlbetrag i. H. v. 39.006.958 EUR auf.
b) Gesamtkapitalflussrechnung:
Unter Berücksichtigung der Bestände zum Jahresanfang weist die
Finanzrechnung am Jahresende 2010 einen Bestand an liquiden Mitteln von 85.656.978 EUR aus.
Schnellübersicht über die finanziellen
Auswirkungen der Vorlage Nr. 1901/2012
Beschluss des Finanzausschusses vom
01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Petra
Rünzi, Rainer Schwaab / FB Finanzen / 20 37 bzw. 2017
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe gemäß § 116 GO NRW.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN1605 / Produkt 160502 / Produktgruppe 1605
Aufwand/Auszahlung für Neues Kommunales Finanzwesen i.H.v. 50.000,00 €
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Beratungskosten i.H.v. ca. 40.000,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
äußersten Dringlichkeit:
Die Gemeindeordnung unterscheidet zwischen
Aufstellung und Bestätigung des Gesamtabschlussentwurfes durch den
Stadtkämmerer bzw. Oberbürgermeister, der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und der Feststellung durch den Rat der Stadt. Die
Arbeiten zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2010 haben sich bis in die 43.
Kalenderwoche 2012 hingezogen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsvorlage wird
dennoch eine formal korrekte Weiterleitung des Gesamtabschlusses an den
Rechnungsprüfungsausschuss sichergestellt.