Betreff
Satzung der TBL zur 5. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen
Vorlage
1911/2012
Aktenzeichen
TBL-664 Ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR am 13.11.2012 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gem. § 114a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR“ (TBL) das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114a Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der TBL am 13.11.2012 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zur Kenntnis gegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1911/2012

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Rausch / TBL / 6693

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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